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Nazi-Müll auf Flohmärkten: Was tun?

 

Bei Neonazis heiß begehrt - NS Devotionalien in einem Museum in Obersalzberg © dpa

Endlich beginnt wieder die Saison der Flohmärkte unter freiem Himmel. Stöbern, handeln, mit trashigen Utensilien oder auch nützlichen Dingen zufrieden nach Hause gehen – so sollte es eigentlich sein. Nur gibt es immer wieder die Situation, dass man an Ständen vorübergeht, die einem gehörig die gute Stimmung verhageln. Da geht es neben der Wühlkiste voller Inflationsgeld aus der Weimarer Republik schnell ans braune Eingemachte : Militärabzeichen mit SS-Runen, SS-Totenköpfen oder Hakenkreuzen neben Klassikern der NS-Rassentheorie usw. Aber was tun gegen diesen Nazi-Müll?

Verboten ist leider nur die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit nach §86a StGB. SS-Runen und Hakenkreuze müssen daher von den Anbietern zumindest abgeklebt werden. Auch der Verkauf von „Mein Kampf“ ist dann erlaubt, sofern die Ausgabe vor der Gründung der Bundesrepublik 1949 gedruckt wurde.

Es hat jedoch jeder Veranstalter die Möglichkeit, in seiner eigenen Marktordnung selbst zu bestimmen, welche Waren auf seinem Flohmarkt angeboten werden dürfen und welche nicht. So gibt es erfreulicherweise oftmals von den Betreibern der Flohmärkte oder den Vermietern der Nutzflächen Bestimmungen, die die Verbreitung von Nazi-Devotionalien untersagt.

So schreibt die taz in einem Artikel zu diesem Thema zum Beispiel zu allgemeinen Geschätftsbedingungen der städtischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung (GWG) in Göttingen, die die Nutzungsflächen vermietet:

Demnach ist es verboten, „rassistische, fremdenfeindliche und radikale Propagandamaterialien“ anzubieten, ebenso der Verkauf von „NS-Waren und Symbolen“. Ähnlich ist es in Kiel, wo das Bürger- und Ordnungsamt verantwortlich ist: Nicht erlaubt sind hier „Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen, pornographische Werke und NS-Produkte“.

Auch private Marktveranstalter versuchen, solche Geschäfte zu unterbinden: In Hamburg richtet die Firma „Kreaktiva“ diverse Trödel- und Flohmärkte aus – und Nazi-Devotionalien seien „natürlich verboten“, sagt eine Mitarbeiterin.

Falls Ihr also auf Flohmärkten Stände mit Nazi-Müll seht, lohnt es sich immer, entweder den Flohmarkt-Betreiber oder die Polizei einzuschalten. Im ungünstigsten Falle müssen die NS-Symbole zumindest deutlich abgeklebt werden, im günstigsten Falle kann der Händler seinen Nazi-Schrott einpacken, da es in der Marktordnung der Flohmarktbtreiber nicht erlaubt ist.

Gute Beispiele dafür, dass dies sogar zur Beschlagnahme der Nazi-Devotionalien durch die Polizei führen kann, findet Ihr hier und  hier. In jedem Fall – das bestätigt die eigene Erfahrung – nervt die Händler nichts mehr als kritische Flohmarktgänger – besonders dann, wenn Hartnäckigkeit zum Erfolg führt.

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