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Sitzblockaden gegen Nazis bleiben weiter straffrei

 

Thierse während der Blockaden am 1. Mai in Berlin Foto: Matthias Zickrow
Thierse während der Blockaden am 1. Mai in Berlin Foto: Matthias Zickrow

Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Grüne) müssen wegen ihrer Sitzblockade am 1. Mai nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Thierse und weitere Politiker hätten den Naziaufmarsch nur für 13 Minuten blockiert und sich nach Aufforderung der Polizei freiwillig entfernt. Zudem stellte der Staatsanwalt klar, dass eine Sitzblockade strafrechtlich nicht als Nötigung einzustufen ist, sondern lediglich als „grobe Störung eines genehmigten Aufzuges“ gilt.

Neben Thierse und Wieland hatten sich unter anderem der Integrationsbeauftragte des Senats, Günter Piening, der Pankower Bezirksbürgermeister Matthias Köhne (SPD) und Störungsmelder-Autor und Grünenpolitiker Benedikt Lux an der Sitzblockade beteiligt. Die Polizeigewerkschaft hatte Thierse nach der Blockade aufgefordert zurückzutreten, Neonazifunktionär Christian Worch stellte Anzeige gegen den Politiker wegen Nötigung.

Rund 10 000 Menschen demonstrierten am 1. Mai in Pankow gegen den Aufmarsch. Aufgrund der massiven Proteste mussten die Rechten nach 800 Metern wieder umkehren. Die Organisatoren der Proteste begrüßten die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. „Wir haben immer betont, dass Sitzblockaden nicht kriminell, sondern notwendig sind“, sagte Tim Bömer vom Bündnis „1. Mai-Nazifrei“, das die Blockaden organisiert hat. „Das gilt natürlich auch für Blockierer, die nicht Bundestagsmitglied sind.“ Die gespielte Aufregung, um die friedliche Blockade von Thierse und anderen Politikern habe das Bündnis ohnehin überrascht.