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Gericht läßt Fusion von NPD und DVU platzen

 

Das Gericht hat den Traum der rechtsextremen Einheitspartei vorerst gestoppt © Getty

Die im Dezember 2010 beschlossene Fusion von NPD und DVU ist nach Informationen des Tagesspiegels rechtlich unwirksam. Das Landgericht München gab am Donnerstag dem Antrag von vier Landesverbänden der DVU auf eine einstweilige Verfügung statt.

Von Tagesspiegel-Autor Frank Jansen

Die DVU-Verbände Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfallen hatten den Antrag im Dezember eingereicht, er richtete sich gegen den damaligen Bundesvorstand der DVU unter Vorsitz von Matthias Faust. Ihm sollte untersagt werden, den Vertrag zur „Verschmelzung“ mit der NPD zu unterzeichnen. Doch Faust unterschrieb das Papier am 30. Dezember gemeinsam mit dem Vorsitzenden der NPD, Udo Voigt, bei einem Notar. Zuvor hatten Parteitage von NPD und DVU sowie eine Mehrheit der Mitglieder in je einer Urabstimmung für die Fusion gestimmt. Das Landgericht München stellte nun fest, es habe bei der Urabstimmung in der DVU erhebliche Mängel gegeben.

Die NPD hatte zuletzt 6600 Mitglieder, die DVU 3000. Nach Informationen des Tagesspiegels sind bislang nur wenige DVU-Mitglieder zur NPD übergetreten. NPD-Chef Voigt sagte jedoch kürzlich dem Tagesspiegel, es lägen mehr als 800 Aufnahmeanträge bisheriger DVU-Mitglieder vor. Der ehemalige DVU-Chef Matthias Faust trat bereits im November der NPD bei und wurde dort stellvertretender Vorsitzender.