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Pro Deutschland-Mitglieder attackieren Deutsch-Syrer und Polizisten

 

Oliver Ackermann (rechts) soll einen Migranten bedroht und einen Zivilpolizisten angegriffen haben © Matthias Zickrow

Zwei Wahlkampfhelfer der ultrarechten „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ haben in Berlin einen Deutsch-Syrer bedroht und verfolgt. Sie griffen auch einen Zivilpolizisten an.

Von Tagesspiegel-Autor Björn Stephan

Die beiden Wahlkampfhelfer im Alter von 42 und 50 Jahren hängten am Mittwoch gegen 11 Uhr Wahlplakate der ultrarechten „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ am Ostpreußendamm auf. Auf den Plakaten ist eine rot durchgestrichene Moschee zu sehen, darunter steht der Spruch: „Wählen gehen für Thilos Thesen“. Ein 32-jähriger Deutsch-Syrer sprach die beiden Männer auf das Plakat an und kritisierte das Motiv und die Botschaft. Der Streit eskalierte, als der 42-jährige Pro-Deutschland Politiker Oliver Ackermann einen Hammerstiel ergriff und dem 32-jährigen drohte, ihn „totzuschlagen“, hieß es bei der Polizei.

Der Deutsch-Syrer versuchte zu flüchten, die beiden Angreifer verfolgten ihn. Ein Zivilpolizist, der den Vorfall von seinem Dienstfahrzeug aus beobachtet hatte, alarmierte sofort Unterstützungskräfte und schritt dann selbst ein. Als er den 42-Jährigen stellen wollte, attackierte dieser ihn mit einem Pfefferspray. Mit Hilfe der zwischenzeitlich eingetroffenen Unterstützungskräfte konnten die beiden Wahlkampfhelfer festgenommen werden.

Nachdem die Beamten die Personalien der beiden Tatverdächtigen aufgenommen hatten, wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Zivilpolizist erlitt Augenreizungen sowie Prellungen am linken Bein und musste nach ambulanter Behandlung verletzt vom Dienst abtreten. Sowohl seine Kollegen als auch der Deutsch-Syrer blieben unverletzt. Die Polizei ermittelt gegen die Wahlkampfhelfer wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die beiden Angreifer erstatteten ihrerseits Anzeige wegen Körperverletzung im Amt.

Unterdessen hat das Landgericht Berlin „Pro Deutschland“ untersagt, mit Thilo Sarrazins Namen um Wählerstimmen zu werben, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Landgericht erließ eine einstweilige Verfügung auf Antrag Sarrazins. Dieser hatte beanstandet, dass sein Recht am eigenen Namen durch die Wahlplakate mit der Aufschrift „Wählen gehen für Thilos Thesen“ verletzt worden sei. „Pro Deutschland“ wollte Berlinweit angeblich 15.000 dieser Plakate aufhängen.