Lesezeichen
‹ Alle Einträge

NPD muss 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen

 

Die NPD muss Strafe zahlen © Getty

Dumm gelaufen: Die NPD hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwar einen Teilerfolg erreicht, muss aber dennoch mehr als 1,25 Millionen Euro Strafe zahlen. Für die Neonazi-Partei ein weiterer Rückschlag. 

Von Publikative.org

Das Gericht hat heute entschieden, dass die Festsetzung einer Zahlungsverpflichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 teilweise rechtswidrig war. Mit Bescheid vom 26. März 2009 hatte er festgelegt, dass wegen Unrichtigkeiten in Höhe von ca.1,25 Mio. € im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes ein Anspruch in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages entstanden sei; ferner stellte er die Verpflichtung der Klägerin zur Zahlung von rund 2,5 Mio. € fest.

Die beanstandeten Unrichtigkeiten betrafen im Wesentlichen die falsche Ausweisung staatlicher Mittel, die Nichtaufnahme bestehender Forderungen aus der staatlichen Teilfinanzierung, die fehlende Erläuterung sonstiger Einnahmen trotz Erläuterungspflicht und das Fehlen eines lückenlosen Anschlusses des Reinvermögens des Rechnungsjahres 2007 an dasjenige des Jahres 2006. Das Verwaltungsgericht gab der gegen den Bescheid erhobenen Klage zum Teil statt; das Oberverwaltungsgericht wies sie in vollem Umfang ab.

Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision der Partei teilweise stattgegeben. Zwar weise der Rechenschaftsbericht der Klägerin im Wesentlichen die vom Präsidenten des Deutschen Bundestages beanstandeten Unrichtigkeiten auf, schreibt das Gericht zur Begründung, allerdings stimme die Höhe nicht.

Im Ergebnis war der Sanktionsbescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages aufzuheben, entschieden die Richter, soweit darin der den unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht der Klägerin für das Jahr 2007 entsprechende Betrag über den Betrag in Höhe von ca. 635 000 € hinaus sowie die Verpflichtung zur Zahlung über den Betrag in Höhe von 1 270 000 € hinaus festgestellt werden. Kurzum: Die NPD muss satte 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen.

BVerwG 6 C 32.11 – Urteil vom 12. Dezember 2012