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Freibrief für Nazipropaganda

Ein Gericht spricht den Betreiber des Rechtsrock-Labels Oldschool Records frei. Damit dürften sich Rechtsextreme künftig sicher fühlen, wenn sie ihre Propaganda verbreiten.

Ein Kommentar von Sebastian Lipp

„Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!“, skandieren Nazigegner zum Prozessauftakt gegen Oldschool Records am 17. April 2018 vor dem Landgericht Memmingen. © Kelpp

Es ist ein Freispruch erster Güte: Nach einer Anklage wegen Volksverhetzung erklärte das Landgericht von Memmingen im Allgäu den Betreiber des Neonazi-Musiklabels Oldschool Records, Benjamin Einsiedler, im Berufungsprozess nicht nur für unschuldig – die Richter sprachen dem Rechtsextremisten auch noch eine Entschädigung für eine Hausdurchsuchung und die dabei beschlagnahmten Produkte zu. Das war vor vier Wochen. Nun bestätigte Staatsanwalt Thomas Hörmann: Seine Behörde will das Urteil per Revision am Oberlandesgericht in München kippen. Immerhin.

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