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Nazi-Parole bei Demonstration bleibt straffrei

 

Anfang September marschieren Neonazis durch Plauen, einer verkündet: „Die Lösung heißt Nationalsozialismus“. Die Justiz in Sachsen hält das nicht für strafbar.

Von Tagesspiegel-Autor Matthias Meisner

Teilnehmer einer Demonstration des „III. Wegs“, hier am 1. Mai in Chemnitz. © dpa/Jan Woitas

Für den „III. Weg“ war es eine gelungene Aktion. Am 1. September hatte „Der III. Weg“ zu einem Aufmarsch mobilisiert, um, so der Aufruf, „Gesicht gegen Ausländergewalt“ zu zeigen. Die Demonstration fand zeitgleich zum „Schweigemarsch“ in Chemnitz mit mehreren tausend Teilnehmern statt, zu dem unter anderem AfD und Pegida aufgerufen hatten. Die extrem rechte, vom Verfassungsschutz beobachtete Kleinpartei ist im sächsischen Vogtland gut vernetzt, in der Innenstadt von Plauen unterhält sie ein Parteibüro. Sie richtete dort sogar mal eine „Volksküche für Deutsche“ ein.

Die Neonazis selbst gaben auf ihrer Website an, „weit über“ 1000 Menschen hätten sich beteiligt. Die Lokalzeitung Freie Presse sprach mit Verweis auf die Versammlungsbehörde von 550, der MDR von 800 Teilnehmern. „Für die Neonazi-Partei war es die erfolgreichste Veranstaltung des Jahres“, hieß es im Blog Endstation Rechts. Nach Angaben der Freien Presse hatte die Polizei zum Teil ausländisch aussehende Passanten weggeschickt, bevor die Rechtsextremisten durch die Innenstadt zogen. Die Polizeidirektion Zwickau berichtete unter der Überschrift „Friedliches Versammlungsgeschehen“ über den Aufmarsch in Plauen.

Beobachter der Geschehnisse am 1. September und aktiv auf Seite der rund 250 Gegendemonstranten war auch Pascal K. aus Plauen. Er hörte, wie kurz vor dem Start des rechten Demonstrationszuges vom Auftaktredner per Lautsprecher geäußert wurde: „Die Lösung heißt Nationalsozialismus.“ K. wollte das noch an Ort und Stelle bei der Polizei anzeigen. Nach eigenen Angaben musste er 40 Minuten warten, bis ein Beamter für ihn Zeit hatte.

Justiz sieht keine Störung des öffentlichen Friedens

Nach nicht einmal einer Woche erhielt K. Nachricht von der Staatsanwaltschaft Zwickau. Diese teilte ihm (Aktenzeichen: 120 UJs 10297/18) mit, sie sehe keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Es fehle „an „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für eine verfolgbare Straftat. Die Behörde bezieht sich in der Verfügung, die dem Tagesspiegel vorliegt, auf „kriminalistische Erfahrungen“. Sie schreibt: „Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemanden eine Tat zur Last zu legen.“

Dabei schließt die Staatsanwaltschaft nicht aus, dass die Äußerung „Die Lösung heißt Nationalsozialismus“ so gefallen ist. Aber: Vom Straftatbestand im entsprechenden Paragraph des Strafgesetzbuches – Verwendungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – würden „auch Lautäußerungen“ erfasst, insbesondere die Verwendung von Grußformeln der NSDAP wie „Sieg Heil!“ beziehungsweise „Heil Hitler!“, nicht jedoch allein der Verweis auf den Nationalsozialismus.

Die Ermittler prüften daneben, ob sich der „III. Weg“-Redner der Volksverhetzung in der Alternative der „Störung des öffentlichen Friedens durch die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise“ schuldig gemacht haben könnte, wie es in der Verfügung im Juristen-Deutsch heißt. Sie verneinten auch das. Denn: „Ob eine konkrete Störung des öffentlichen Friedens eingetreten ist, muss jeweils nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt und empirisch festgestellt werden.“

Zwei Hitler-Grüße sind für die Ermittler zu wenig

Die Neonazis aber sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft offenbar nicht martialisch genug aufgetreten, um eine solche Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen. Es habe zwei Anzeigen gegeben wegen „Erhebens des rechten Arms“, heißt es in der Verfügung. Gemeint ist der Hitler-Gruß, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Ines Leonhardt, auf Anfrage erläutert. Zwei Teilnehmer werden beschuldigt, doch hätten sie es an den „erforderlichen verbalen Grußbezeugungen“ fehlen lassen – sie hatten nicht „Heil Hitler!“ oder „Sieg Heil!“ gerufen.

Leonhardt sagte, die beiden Beschuldigten, die den Hitler-Gruß gezeigt haben sollen, seien inzwischen identifiziert. Die Ermittlungen würden in diesen beiden Fällen noch laufen. Weitere mutmaßliche Straftaten während der Demonstration des „III. Weges“ am 1. September seien nicht verzeichnet worden.

Die vogtländische CDU-Bundestagsabgeordnete Yvonne Magwas, die am 1. September beim Gegenprotest in Plauen dabei war, sagte dem Tagesspiegel zum Streit um die Strafbarkeit der Aussage „Die Lösung heißt Nationalsozialismus“: „Juristisch kann ich das nicht beurteilen. Ich finde die Aussage dramatisch und schlimm. Da weiß man, wes Geistes Kind die sind. Ohne Grund werden die nicht vom Verfassungsschutz beobachtet.“

Auch beim rechten Aufmarsch am 27. August in Chemnitz, zu dem „Pro Chemnitz“ aufgerufen hatte, wurde von mehreren Teilnehmer der Hitler-Gruß gezeigt. Tage später identifizierte die Polizei sechs Beschuldigte namentlich. Sie hatten sich am Protest gegen das „Sachsengespräch“ mit Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) in Chemnitz beteiligt und waren von Beamten wiedererkannt worden. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) kommentierte damals: „Die rasche Identifizierung der Tatverdächtigen durch die Kollegen der Bereitschaftspolizei verdeutlicht, dass die Ermittlungsarbeit bei der Sächsischen Polizei konsequent erfolgt.“