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„Vielleicht denken Sie noch einmal nach“

 

Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke wird vor Gericht mit Widersprüchen in seiner Aussage konfrontiert. Die Indizien bringen Stephan E. zunehmend in Schwierigkeiten.

Von Martín Steinhagen

Der Angeklagte Stephan E. wird am Donnerstag zu seinem Platz im Gerichtssaal geführt. © dpa/Ronald Wittek

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel hat die Mittagspause an diesem Donnerstag nicht nur für eine Stärkung genutzt. Gemeinsam mit seinen Kollegen hat er noch einmal in den Akten geblättert und auch den genauen Termin einer Kommunalwahl in Hessen im Jahr 2016 überprüft. Das alles hat mit den Aussagen des Angeklagten Stephan E. zu tun – und einigen Widersprüchen, auf die Sagebiel ihn im Saal 165 C des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main noch mal hinweist. Das sei schon „etwas komisch“, sagt er zu E. „Vielleicht denken Sie noch einmal nach.“

Der Prozess um den Mord an Walter Lübcke im Juni 2019 und den versuchten Mord an einem jungen irakischen Geflüchteten im Januar 2016 dreht sich seit der neuerlichen Einlassung von E. zentral um dessen Aussage – und vor allem um die Details darin.

Details bringen E. in Bedrängnis

E. hatte die Tat kurz nach seiner Festnahme gestanden, seine Aussage jedoch später widerrufen und seinen mutmaßlichen Komplizen Markus H. beschuldigt. Dieser ist wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagt. Vor Gericht sagte E. in der vergangenen Woche nun doch, er habe geschossen, aber H. sei dabei gewesen. Für dessen Anwesenheit am Tatort gibt es bislang jedoch keine Beweise. In der Anklage wird ihm nicht einmal vorgeworfen, in den Plan eingeweiht gewesen zu sein, wie E. es nun behauptet.

Was also stimmt? Um das zu klären, beschäftigt sich das Gericht seither auch mit kleinsten Details aus der Tatnacht. Das wiederum könnte Auswirkungen für Markus H. haben oder auf die Frage, ob das Gericht E. etwa seine vorgetragene Reue abnimmt. Immer wieder bohren die Richter und der Anklagevertreter Dieter Killmer nach.

So geht es etwa um den Zeitstempel eines Fotos, das E. mit einer Wärmebildkamera gemacht haben soll. Laut Ermittlern des hessischen Landeskriminalamts ist das Bild, auf dem das Haus von Familie Lübcke zu sehen ist, am 1. Juni 2019 um 1.02 Uhr entstanden, also fast 24 Stunden vor der Tat. Ein Hinweis, dass E. zur Vorbereitung in der Nacht vor dem Mord am Tatort war. Der aber streitet das ab. In der Mittagspause hat Sagebiel die Zeitangaben im Gutachten noch einmal nachgerechnet – und kommt zum Schluss: Sie sind stimmig. Das bringt E. in Bedrängnis.

Sonderbare Aussage zu Angriff auf Flüchtling

Gleiches gilt auch für ein anderes Datum: den 6. Januar 2016. An diesem Tag wurde ein junger irakischer Geflüchteter mit einem Messer schwer verletzt, nicht weit von dem Wohnort von E. Der muss sich auch für diese Tat verantworten, unter anderem weil bei ihm ein Messer entdeckt wurde, das DNA-Spuren aufweist, die auch zum Opfer passen.

E. will damit nichts zu tun haben. In seinem ersten Geständnis schilderte er jedoch den Vernehmungsbeamten, dass er just an jenem Tag wegen der Ereignisse der sogenannten Silvesternacht von Köln außer sich gewesen sei. Er habe aus Wut ein Wahlplakat der Grünen umgetreten, einem Mann, den er für einen Migranten hielt, zugerufen, man müsse ihm den Hals aufschneiden. Und das ausgerechnet am Tag des Angriffs auf den jungen Flüchtling?

E. sagte vor Gericht überraschend, er wisse auch nicht, wie er auf das Datum gekommen sei. Eigentlich habe er nicht 6.1., sondern 1.6. sagen wollen. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft ist verwundert: So viele Monate nach Silvester sei er noch so aufgebracht gewesen? Auch der Richter ist davon nicht überzeugt. Und er erinnert E. nach der Mittagspause daran, dass im Sommer jenes Jahres gar keine Wahl war, für die Parteien Plakate hätten aufhängen können. Sehr wohl aber im März 2016, Kommunalwahlen nämlich. Fragen der Nebenklage des Irakers will E. bislang nicht beantworten.

Wer wusste noch vom Mordplan?

Während der vergangenen drei Prozesstage, in denen E. meist etwas einsilbig auf die vielen Fragen antwortet, geht es erstmals auch um seine Kontakte in die rechte Szene und um weitere mögliche Mitwisser.

Da ist zum Beispiel ein ehemaliger Arbeitskollege von E., dem er Waffen verkauft haben soll. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ermittelt schon seit vergangenem Sommer gegen den Mann, der den Behörden bislang nicht als Rechtsextremer aufgefallen war. Vor Gericht wiederholt E. seine Aussage, der Kollege habe Schmiere gestanden, als er nach der Tat seine Waffen vergrub. Gewundert habe er sich nicht, dass E. nun Angst vor einer Hausdurchsuchung habe und auch nicht weiter nachgefragt, obwohl die beiden gerade noch über Zeitungsberichte zum Lübcke-Mord gesprochen hätten. Bei seiner Vernehmung bestritt der Mann das, nach Informationen von ZEIT ONLINE glauben die Ermittler ihm.

Sprach er mit einem Neonazi über Lübcke?

Ein weiterer Name fiel im Gerichtssaal mehrfach: Alexander S. Der 30-Jährige war in den Nullerjahren bei der Neonazi-Kameradschaft Freie Kräfte Schwalm-Eder aktiv. Die Vereinigung sorgte vor allem mit einem brutalen Überfall auf ein Camp der Linkspartei-Jugend im Sommer 2008 für Aufmerksamkeit. S. ist offenbar trotz des Altersunterschieds von 14 Jahren ein guter Bekannter von H., tauschte sich mit diesem rege aus, besuchte ihn in Kassel, auch am Wochenende der Tat. H. soll Alexander S. auch E. vorgestellt haben, man traf sich bei Demonstration der AfD. Die beiden chatteten verschlüsselt über die Messenger-App Threema, die auch zur Kommunikation zwischen den beiden Angeklagten E. und H. diente.

Auf Nachfrage, ob er mit S. denn auch über Lübcke gesprochen habe, antwortete E. am vergangenen Freitag überraschend zunächst mit Ja. Ob es dabei um Politik oder um die Tat ging, will das Gericht wissen. Da unterbricht der Verteidiger von E. Und danach sagt der Angeklagte plötzlich: weder noch. Er habe mit S. nicht über Lübcke gechattet. Das zu überprüfen dürfte schwer sein, denn sowohl S. als auch E. haben den Chat gelöscht, wie ZEIT ONLINE erfuhr.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann will erstmals Holger Matt, Anwalt der Witwe und der beiden Söhne von Lübcke, Stephan E. befragen. Er hatte sich schon zu Beginn des Prozesses an die Angeklagten gewandt und gesagt: „Es geht für die Hinterbliebenen darum, die gesamte Wahrheit zu erfahren.“