Nach einem nicht angemeldeten Aufmarsch von Neonazis in Celle hat die Polizei am vergangenen Samstag Strafanzeigen gegen mehrere Demonstrationsteilnehmer gestellt. Sie erwarten jetzt Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Staates und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.
Antisemitische Aktion der Neonazis in Celle Foto: Polizei Celle
Ein NPD-Mitglied und ehemaliger Schulassistent aus Göttingen wird nicht mehr in den Schuldienst am Göttinger Max Planck Institut zurück kehren. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, auf den sich die Landesschulbehörde und der Anwalt des Neonazis am 20. August dieses Jahres vor dem Arbeitsgericht Göttingen geeinigt haben. Danach wird der 30-jährige Marco B. zwar weiterhin vom Land Niedersachsen beschäftigt, der Neonazi erklärte sich aber einverstanden, zu den bisherigen Arbeitsbedingungen in einem anderen Arbeitsbereich in den Landkreisen Göttingen und Osterode zu arbeiten. Außerdem muss das Land die ausstehenden Monatslöhne seit der Einstellung der bisherigen Zahlungen Anfang des Jahres begleichen. Weiter„Extrem rechter Schulassistent kehrt nicht an Göttinger Gymnasium zurück“
Die Polizei ist am Donnerstagmorgen mit einer Großrazzia gegen die rechtsextreme Szene der Stadt vorgegangen. In der zweistündigen Aktion sind elf Wohnungen von mutmaßlichen Mitgliedern der Neonazi-Kameradschaft „Frontbann“ durchsucht worden. Weiter„Polizeiaktion gegen Rechtsextremisten in Berlin“
Er galt als einflussreicher Vorzeige-Kader in der Münchner Neonaziszene. Manuel Heine war bei fast jedem Aufmarsch in der Region dabei, ist mit einer Neonazi-Aktivistin verheiratet und genoss ein hohes Ansehen in der Szene. Bundesweit bekannt wurde er im Dezember 2008, als er im Rahmen der Ermittlungen zum Mordversuch an dem Passauer Polizeichef Mannichl für eine Woche in Untersuchungshaft saß. Das rechtsextreme Spektrum bekundete sofort breite Solidarität und nach Heines Freilassung gab es seitenlange Glückwunschbekundungen seiner „Kameraden“. Doch jetzt dürfte es mit der Freundschaft vorbei sein. Anfang der Woche wurde Heine doch noch verurteilt: wegen des Besitzes von Kinderpornos. Weiter„Kinderpornos und Butterfly – Naziheld auf Abwegen“
Die vom Bundesinnenministerium erlassenen Verbote der Vereine „Collegium Humanum“ und „Bauernhilfe“ sind rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 5. August 2009 in letzter Instanz entschieden und die Klagen der Vereine gegen die Verbotsverfügung abgewiesen.
Gestern veröffentlichten die SPD-Innenminsister eine Dokumentation mit dem Titel „Verfassungsfeind NPD“ und entfachten damit aufs Neue die Diskussion um das Für und Wider eines Verbotes der Nazi-Partei. Seitdem wird im Blätterwald und Online ein weiteres Mal über die Sinnhaftigkeit und die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens diskutiert.
Erfreulicherweise liefert die Dokumentation mehr als nur ein „Dafür“ oder „Dagegen“: Sie klärt die breite Öffentlichkeit darüber auf, welches verachtende, völkische Menschenbild die NPD vertritt, inwiefern sie von der Ungleichwertigkeit der Menschen ausgeht und der Ideologie der NSDAP nahe steht und wie sie deutlich macht, die „Macht“ auch mit Gewalt erlangen zu wollen.
Die Dokumentation liefert also eine Reihe guter, inhaltlicher Argumente für ein NPD-Verbot…
Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V.“ (HNG) im April 2009 hat sich die aktuelle Ausgabe des „Rechten Rand“ mit der Organisation beschäftigt. Hauptaufgabe der HNG sei die Betreuung inhaftierter Neonazis, um deren „Glauben an die Bedeutung des neo-nationalsozialistischen Kampfes aufrecht zu erhalten“. Weiter„Brieffreundschaft mit „Kameraden im Knast“ – 30-jähriges Bestehen der „HNG““
Im NPD-Blog-Info gibt es aktuell einen interessanten Beitrag zum Thema Opfermythos der Rechtsextremisten. Es wird in dem Beitrag eine Vorabmeldung des Spiegels über eine Studie zitiert die belegt, dass im Deutschland der Nachkriegszeit die Justiz mit deutlicher Milde gegenüber ehemaligen Nazis agierte, während die – oftmals gerade der Verfolgung im NS entkommenen – Kommunisten ungleich härter verfolgt wurden… Weiter„Nachkriegsdeutschland: Milde gegen Nazis, Härte gegen Kommunisten“
Durch einen Artikel wurde ich kürzlich aufmerksam auf das Schicksal von Tibor Sturm. Tibor ist vielen von Euch wahrscheinlich als Mitglied des Musik-Projektes „Brothers Keepers“ bekannt, die sich schon seit Jahren gegen Rassismus engagieren.
Ende 2005 wird Tibor von sechs Nazis brutal und feige angegriffen und dabei schwer verletzt. Er wehrt sich, kämpft um sein Leben und verletzt dabei einen der Angreifer unabsichtlich schwer am Kopf.
Gegen die rassistischen Angreifer wurde bis heute keine Anklage erhoben, während Tibor seit Mitte Juni für 7 Monate wegen angeblich „überzogener Notwehr“ in der JVA Ingostadt sitzt. Tibor sagt dazu treffend: „Gerechtigkeit und Recht, das ist nicht dasselbe.“