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Stadt Trier: lernresistent im Umgang mit Neonazis?

Stellt dieser Pullover ein nichtgeahndeten Verstoß gegen Versammlungsauflagen dar? © Max Bassin
Stellt dieser Pullover ein nichtgeahndeten Verstoß gegen Versammlungsauflagen dar? © Max Bassin

27. Januar, 20. April und 9. November – Neonaziveranstaltungen an geschichtsträchtigen Daten sind keine Seltenheit. Auch in Trier veranstaltete die NPD Kundgebungen an diesen Tagen, was Bevölkerung und Stadtverwaltung nicht verborgen blieb. Schnell wurden Rufe nach staatlichem Einschreiten laut. Die Stadt Trier reagierte unterschiedlich mit Verboten und zeitlichen Verlegungen. Erfolgreich war sie am 9. November jedoch nie. Gerichte bemängelten die Argumentation der Stadt und hoben ausgesprochene Verbote bzw. Verschiebungen mehrmals auf – ein Blick auf die Gründe einer gescheiterten Verbotspolitik. Weiter„Stadt Trier: lernresistent im Umgang mit Neonazis?“

 

Angriff auf Gegendemonstranten: Strafverfahren gegen Berliner NPD-Chef

Von links nach rechts: Sebastian Schmidtke, Martin Götze und Christian Fischer recherche Nord (
Von links nach rechts: Sebastian Schmidtke, Martin Götze und Christian Fischer Fotos: recherche Nord

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Berliner NPD-Vorsitzenden Sebastian Schmidtke eingeleitet. Das gab die Polizei Lingen am Donnerstag bekannt. Ihm wird vorgeworfen vor zwei Wochen während einer NPD-Kundgebung im niedersächsischen Lingen einen Gegendemonstranten mit einem Regenschirm attackiert zu haben.

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Milde Urteile nach brutalen Naziangriffen

TddZ Hamburg
Die Neonazi-Szene in Barsinghausen ist für regelmäßige Gewalttaten bekannt © monitorex

Unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen fand am heutigen Mittwoch eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Wennigsen (Deister) gegen mehrere Personen der rechten Szene in Barsinghausen (Region Hannnover) statt. Angeklagt waren sechs Personen, denen gleich eine Vielzahl von Straftaten vorgeworfen wurde. Die Palette der Anklagen reichte von Sachbeschädigungen über Beleidigungen und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. So griff eine Gruppe Neonazis im Mai 2011 einen PKW einer Gruppe von politischen Gegnern an. Und in einem weiteren Fall wurde im November 2010 ein Mitarbeiter der Bahnsicherheit von einer Gruppe erst beleidigt und dann von einem Neonazi auf die Gleise vor eine wartende S-Bahn geschubst. Weiter„Milde Urteile nach brutalen Naziangriffen“

 

Kinder siegen vor Gericht gegen die NPD

Voigt-Herausforderer Udo Pastörs, Foto: Kai Budler
Udo Pastörs gilt als besonders radikaler NPD-Politiker  © Kai Budler

12.000 Euro Entschädigung für ein rechtsextremes Propagandavideo. Ausgerechnet eine Schulklasse kann sich jetzt über einen warmen Geldsegen von der NPD freuen. Die Neuntklässler aus Ferdinandshof (Mecklenburg-Vorpommern) wurden im September 2011 ungefragt von Rechtsextremisten bei einem Zusammentreffen mit dem NPD-Spitzenkandidaten Udo Pastörs gefilmt. Später tauchten die Aufnahmen als Werbevideo auf der NPD-Webseite auf. Die Eltern der Kinder gingen vor Gericht und bekamen recht. Weiter„Kinder siegen vor Gericht gegen die NPD“

 

Hartes Urteil gegen Nazigegner: Ein fatales gesellschaftspolitisches Signal

Ein Kommentar von Katharina König

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König sitzt für die Linke seit 2009 im thüringischen Landtag und ist Mitglied des NSU-Untersuchungs-ausschusses.

Zwei Gerichtsverfahren fanden am gestrigen Mittwoch in Dresden statt. Eines am Amtsgericht, ein weiteres am Landgericht. Während am Amtsgericht Dresden ein 36-jähriger Antifaschist aufgrund der Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche im Jahr 2011 in Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen. Weiter„Hartes Urteil gegen Nazigegner: Ein fatales gesellschaftspolitisches Signal“

 

Bundesverwaltungsgericht bestätigt HNG-Verbot

Logo der verbotenen HNG
Logo der verbotenen HNG

Der extrem rechte Verein „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) war mit seiner Klage gegen das Vereinsverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Nach der Entscheidung der Leipziger Richter ist das Verbot rechtmäßig: der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, seine Zwecke und seine Tätigkeit liefen dem Strafgesetzbuch zuwider. Weiter„Bundesverwaltungsgericht bestätigt HNG-Verbot“

 

„Ein guter Tag für die wehrhafte Demokratie“

Ein NPD-Aktivist mit Fahne auf einem Aufmarsch in Berlin © Theo Schneider
Ein NPD-Aktivist mit Fahne auf einem Aufmarsch in Berlin © Theo Schneider

Das NPD-Verbot ist genau richtig. Auch wenn ein neues Verbotsverfahren viele Risiken hat, muss es dennoch versucht werden. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass diese Partei mit ihrer menschenverachtenden Ideologie nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt. Die Rechtsextremisten in Nadelstreifen stellen sich selbst außerhalb des demokratischen Grundkonsenses und haben in der Parteienlandschaft damit nichts zu suchen. Die NPD würde gerne die Demokratie abschaffen. Lieber sollte die Demokratie die NPD abschaffen. Weiter„„Ein guter Tag für die wehrhafte Demokratie““

 

Nach Gewaltaufruf: Hausdurchsuchung bei Berliner Neonazis

Wegen diesem Foto durchsuchte die Polizei die Wohnung der Nachwuchsnazis © Screenshot

Ziemlich dumm angestellt haben sich drei Neonazis aus Berlin. Im Mai posierten sie mit einem Transparent mit der Aufschrift „Linke Strukturen angreifen und vernichten“ auf einer Industriebrache im Berliner Stadtteil Johannisthal und stellten das Foto auf die Webseite ihrer Nazikameradschaft. Einer der Männer hält auf dem Bild eine Seenotfackel, alle drei sind vermummt. Trotzdem kam ihnen die Polizei auf die Schliche. Weiter„Nach Gewaltaufruf: Hausdurchsuchung bei Berliner Neonazis“