Das Landgericht Koblenz hat am Montag 18 Neonazis verurteilt, weil sie ein rechtsextremes Internetradio betrieben hatten. In ihrem Programm verbreiteten sie volksverhetzende Musik- und Wortbeiträge. Weiter„Funkstille: Freiheitsstrafen für rechtsextreme Radiomacher“
Die Bundesregierung sieht offenbar keinen Grund, gegen die rechtsextreme Zeitschrift „Stimme des Reiches“ rechtliche Schritte einzuleiten. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor. Die SPD wollte damit prüfen lassen, ob der inzwischen verbotene Verein „Collegium Humanum“ seine indizierte Zeitschrift unter dem Namen „Stimme des Reiches“ fortführt. Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Stefan Schwartze geht die Anfrage auf eine Initiative des „Vlothoer Bündnis gegen das Collegium Humanum“ zurück. In der nordrhein-westfälischen Stadt hatte der Verein um die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck seinen Sitz. Weiter„Erscheint die verbotene „Stimme des Gewissens“ unter anderem Namen weiter?“
Der mutmaßliche Betreiber von Altermedia, Axel M., auf einem Naziaufmarsch Foto: Antifainfoblatt
Die mutmaßlichen Betreiber des populärsten Internetportals der rechtsextremen Szene, „Altermedia Deutschland – Störetebeker-Netz“, geraten immer stärker unter juristischen Druck. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat Ende 2010, wie jetzt bekannt wurde, eine fast 250 Seiten umfassende Anklage gegen die Stralsunder Axel M. und Robert R. erhoben. Weiter„Anklage gegen Naziseite Altermedia“
Das Publizieren rechtsextremistischen Gedankenguts darf auch einem verurteilten Nazi nicht generell verboten werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Weiter„Neonazi darf weiter rechte Hetze publizieren“
„Mein Kampf“ gibt es ganz offen im Angebot des rechten Versands (Screenshot)
Der Mann ist offenkundig ein unbelehrbarer Fan des Nationalsozialismus. Die Staatsanwaltschaft hat ein zweites Verfahren gegen den Berliner Rechtsextremisten Steffen N. eingeleitet, der über das Internet Publikationen aus der NS-Zeit sowie glorifizierende Schriften über das braune Regime vertreibt. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Anklagebehörde prüft auch, ob ein Verdacht auf die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie auf Volksverhetzung vorliegt. Weiter„Verbotene NS-Literatur mit einem Klick“
Jörg Hähnel - Der selbsternannte "Ausländerrückführungsbeauftragte" der NPD Foto: Matthias Zickrow
Jörg Hähnel, ehemaliger Chef der Berliner NPD, ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte rassistische Briefe an Berliner Politiker mit Migrationshintergrund verschickt. Weiter„NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung verurteilt“
„Ausländer raus“ allein genügt nicht. Um den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, müssen „weitere Begleitumstände“ hinzukommen. So entschied das oberste deutsche Gericht. Die Naziszene jubelt, Flüchtlingsinitiativen sind entsetzt. Weiter„Verfassungsrichter werten „Ausländer raus“ nicht als Volksverhetzung“