Wegen einer neuen Stelle meines Mannes sind wir überraschend umgezogen. Auf der Suche nach einem Kita-Platz für unsere Tochter stoßen wir nur auf verschlossene Türen. Eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr wäre nötig gewesen, um einen der spärlichen Plätze zu ergattern. Als Akademikerin, die zumindest in Teilzeit gerne wieder in ihren Beruf einsteigen würde, hätte ich also Grund genug, mich zu ärgern. Doch es kommt noch schlimmer: Ich möchte wenigstens einer anderen Mutter die Berufstätigkeit ermöglichen und melde mich bei der städtischen Vermittlungsstelle für Tagesmütter.
Nach erfolgreicher „Eignungsprüfung“ im einstündigen Interview steht mir trotz meiner Erfahrungen als Pädagogin, Mutter und Ehefrau eines Kinderarztes ein 30-stündiger „Qualifizierungskurs in Tagespflege“ bevor. Ich gebe mich gelassen und organisiere die Betreuung meiner Tochter für die Zeit der Kursstunden. Am Tag vor Kursbeginn wird mir mitgeteilt, dass dieser aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl ausfallen werde. Man könne jedoch beim Jugendamt nachfragen, ob eine verkürzte Form des Kurses möglich wäre – schließlich sei ich zweifellos als Tagesmutter geeignet und man wolle mein Betreuungsangebot nicht „sausen lassen“. Es vergehen Wochen. Auf Nachfrage erhalte ich schließlich eine kurze Mail von einer mir unbekannten Sachbearbeiterin, in der mir mitgeteilt wird, das Jugendamt lehne verkürzte Kurse grundsätzlich ab. Man könne mir derzeit auch noch keine neuen Kurstermine mitteilen. Kann das die Möglichkeit sein?
Maria Baumgartner, Nürnberg