Beim Aufräumen fiel mir kürzlich ein kurioses Schriftstück aus dem Jahr 1967 in die Hände: ein Ausweis (mit laufender Nummer), mit dem mir die Berechtigung erteilt wurde, zwei Filmprojektoren festgelegten Typs zu bedienen, gültig für genau drei Jahre, versehen mit Unterschrift des Direktors und Siegel der Landesbildstelle Rheinland, einer Unterbeörde des Landschaftsverbandes Rheinland. Ein Beleg für die Regulierungswut der Deutschen? Oder der Berechtigungsnachweis einer Subbehörde? Oder Betätigungsfeld eines ansonsten nicht einsetzbaren Beamten? Wie dem auch sei: Wie man sieht, habe ich als Junglehrer keine Gelegenheit ausgelassen, um meine Qualifikation zu erweitern.
Ekkehard A. E. Schmidt, Bergisch Gladbach