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Wiedergefunden II: Die Zollerklärung

 


Als wir kürzlich Fotoalben und Tagebücher durchforsteten, fanden wir – fast genau 30 Jahre nach seiner Ausstellung – das angegilbte Formular ZV 265 vom 6. November 1981, die »Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel «. Es auszufüllen war Pflicht  für jeden Erwachsenen beim Grenzübertritt in die DDR. Heute amüsieren mich »2 Erdnüsse « (natürlich waren zwei Tüten gemeint) und die Wichtigkeit von »Waschpulver 4,5 kg«, »1 kg Kaffee« und »Bananen 3 kg«. Das brachten wir den Freunden mit, die wir im Eichsfeld besuchten. Gut, dass heute, 30 Jahre später und 22 Jahre nach dem Fall der Mauer, zumindest an solchen Dingen kein Mangel mehr herrscht.


Meike Krüger, Essen