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Hamburger Staatsangehörigkeit

 

In einem Lederköfferchen meiner verstorbenen Eltern fand ich eine für mich zunächst rätselhafte Urkunde. Mit dem Dokument aus dem Jahre 1927 wurde meiner in Hamburg geborenen Mutter bescheinigt, die »Staatsangehörigkeit« der Stadt erworben zu haben. Fünf Mark hat sie dafür bezahlt, ein damals nicht ganz unerheblicher Betrag. Da drängen sich Fragen auf!

Warum »Staatsangehörigkeit in der freien und Hansestadt Hamburg«? Warum nicht »deutsche Staatsangehörigkeit«? Und warum hatte sie diese nicht von Geburt an? Des Rätsels Lösung: Mutter war 1906 als uneheliches Kind auf die Welt gekommen. Nicht eheliche Kinder bekamen aber erst ab 1914 automatisch die Staatsangehörigkeit ihrer Mutter. Und eine einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft gab es erst 1934!

Günther Feller, Adendorf, Niedersachsen