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Die Erlaubnis

 

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Im Nachlass meiner 1999 verstorbenen Pflege­ mutter fand ich dieses amtliche Schreiben der Polizeidirektion Freiburg vom Juli 1953. Dass meine Pflegemutter Wert darauf legte, als »Frau« und nicht als »Fräulein« angesprochen zu werden, kann ich sehr gut verstehen. Doch dass dazu eine amtliche Genehmigung erforderlich war? Als ledige Frau hat meine Pflegemutter mit ihrer ebenfalls ledigen Schwester fünf Pflegekinder großgezogen und einige sogar adoptiert.

Sabine Heinrichs, Bad Krozingen, Baden­Württemberg