In alten Unterlagen fand sich dieser Bußgeldbescheid gegen meinen Großvater aus dem Jahr 1923 über 110 Milliarden Mark (der Löwenanteil davon für Porto und Bearbeitungsgebühren). Das Delikt: Unbefugtes Fahren mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig, immerhin mit Beleuchtung und »Klingelvorrichtung«. In der Zeit der großen Inflation, in der kaum noch etwas Bestand zu haben schien, hat sich ein Polizeiwachtmeister ganz unbeeindruckt seinem Tagesgeschäft gewidmet und sich – bis ins Kleinste – um Recht und Ordnung gekümmert. Wird er diese Akribie auch nach 1933 noch an den Tag gelegt haben? Wollen wir hoffen, dass er vorher die Pensionsgrenze erreicht hat.
Heinrich Iversen, Hamburg