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Amtlich korrekt

 

Diese Postkarte war mir versehentlich unter die Arztrechungen geraten, die ich 1986 zur Erstattung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einreichte. Die Reaktion der Beamten, die diese Karte als nicht beihilfefähig stempelten und eigens zurückschickten, hat mich amüsiert.

Irmtraud Tarr, Rheinfelden