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Köhler fordert mehr Rechte für die Wähler – warum eigentlich?

 

Bundespräsident Horst Köhler hat heute in einer Rede im Rahmen des Festakts „Frankfurt – Weimar – Bonn – Berlin, Deutschlands Weg zur Demokratie“ aus Anlass des 160. Jahrestages der ersten deutschen Verfassung eine Änderung des deutschen Wahlrechts ins Spiel gebracht. In seinem Redemanuskript heißt es:

„Wir sollten auch Änderungen des Wahlrechts diskutieren, die den Wählerinnen und Wählern mehr Einfluss darauf geben, welche Kandidaten auf den Wahllisten der Parteien ein Mandat bekommen – es müssen ja nicht immer nur die sein, die oben stehen.“

Natürlich sind Vorschläge, den Wählern mehr Einfluss zu geben und ihre politischen Einstellungen präziser und detaillierter zu erfassen, grundsätzlich zu begrüßen. Wahlsysteme, die den Wähler die Möglichkeit der „Präferenzstimmgebung“ einräumen,  gehören dazu. Wähler dürfen über die Parteipräferenz hinaus noch bestimmte Kandidaten auswählen.

Solche Systeme gibt es auch in der politischen Praxis schon – sowohl international als auch in Deutschland. Das Wahlsystem, das bei bayrischen Landtagswahlen zum Einsatz kommt, funktioniert in genau dieser Logik: Mit der Erststimme wählen die Bayern einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis, mit der Zweitstimme wählen sie einen einzelnen Kandidaten aus den von Parteien angebotenen Listen.

Und wie nutzen die bayrischen Wähler dieses System (das die Bayern übrigens ganz bescheiden als „verbesserte Verhältniswahl“ bezeichnen)? Sie machen von dieser Möglichkeit der Präferenzstimmgebung wenig Gebrauch. Die größten Nutznießer dieses Wahlsystems sind die Kandidaten, die auf Platz 1 der Liste stehen. Faktisch machen die Wähler aus dem kandidatenzentrierten Wahlsystem ein parteizentriertes Wahlsystem, indem die überwiegende Mehrheit von ihnen schlicht den erstbesten Kandidaten auswählt. Weitere Nutznießer sind „Prominente“ auf den Listen.

Warum machen die Wähler das? Sie gehen in effizienter Art und Weise mit dem Wahlsystem um. Viele Kandidaten werden sie nicht kennen (empirische Studien belegen das eindeutig), also nutzen sie einfache Entscheidungsregeln. Dafür ist ihnen überhaupt kein Vorwurf zu machen – nur ob diese Entscheidungsregeln „besser“ sind als die internen Entscheidungsregeln von Parteien, ist zumindest eine diskussionswürdige Frage.