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Nur Ärger mit diesem Twitter… oder?

 

Dieser Twitter macht in diesem Wahljahr nur Ärger. Erst veröffentlicht er das Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten zu früh, jetzt droht er offenkundig, das auch im Vor- und Umfeld der Bundestagswahl zu tun. Kein Wunder, dass Politiker „Twitter-Manipulationen bei Bundestagswahl“ fürchten, wie Spiegel Online kürzlich berichtete.

Worum geht es? Infratest dimap (für die ARD) und die Forschungsgruppe Wahlen (für das ZDF) befragen an Wahltagen Tausende von repräsentativ ausgewählten Wählerinnen und Wählern vor Hunderten von repräsentativ ausgewählten Stimmlokalen. Das sind die so genannten „Wahltagsbefragungen“ (die mit anderen im Vorfeld durchgeführten Umfragen wenig gemein haben). Sie sind die Basis der Prognose des Wahlergebnisses, die um Punkt 18.00 Uhr (mit vorherigem Countdown!) über die Sender geht. Die Institute befragen den ganzen Tag über, fangen aber natürlich schon tagsüber an, ihre Ergebnisse auszuzählen. Und sie machen noch etwas: „Die sogenannten Exit-Polls mit Zahlen und Trends zum Wahlausgang werden den Parteien nachmittags mitgeteilt“, heißt es bei Spiegel Online dazu.

Die Sorge ist nun, dass diese Parteien diese Informationen diesem Twitter sagen und der es dann allen anderen weitererzählt. Und dass dann alle anderen (zumindest die, die noch nicht gewählt haben) unter dem Eindruck von diesem Twitter ins Wahllokal stürmen und alles „manipulieren“.

Hierzu sind zwei Dinge festzustellen:

(1) In § 32 des Bundeswahlgesetzes heißt es unter der Überschrift „Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen“ in Absatz (2): „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“ Weiterhin heißt es in § 49a unter dem Stichwort „Ordnungswidrigkeiten“ in Absatz (1): „Ordnungswidrig handelt, wer … entgegen § 32 Abs. 2 Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht.“ Absatz (2) benennt die Strafe: „(2) Die Ordnungswidrigkeit [kann] nach … Absatz 1 Nr. 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“ Da kann der Twitter ja schon mal mit dem Sparen beginnen. Im Ernst: Die Frage ist wohl, was hier „Veröffentlichung“ heißt. Wie viele Parteifunktionäre und Journalisten dürfen die Ergebnisse vorab erfahren, ohne dass dies „öffentlich“ ist? 10? 100? 1000? Oder sollte man die Zulässigkeit auf Personen, die bereits gewählt haben, beschränken? Denn die können ja nicht mehr manipulieren…

(2) … was zum zweiten Punkt führt: Die These, dass diese Informationen problematisch sind: Wer CDU wählt, weil die Sonne scheint, SPD wählt, weil der Nachbar ihm gerade erzählt hat, dass er das auch getan habe, wer grün wählt, weil das seine Lieblingsfarbe ist, „Die Linke“ wählt, weil sie irgendwie aus Ostdeutschland kommt, oder FDP wählt, weil er gerade eben neueste Umfrageergebnisse gehört hat. Ist das relevant? Ist eines davon besser oder schlechter als das andere?

Hinzu kommt – ich hatte das an anderer Stelle schon einmal skizziert -, dass die Forschung hierzu bislang keine eindeutigen Befunde präsentieren konnte. Mobilisierung in Folge veröffentlichter Umfragen ist ebenso möglich wie Demobilisierung, Vorteile für den vermeintlich Führenden sind ebenso vorstellbar wie Vorteile für scheinbar zurückliegende Parteien. Einen einseitigen Effekt jedenfalls hat die Forschung bislang nicht nachweisen können.

Vielleicht sollte man einmal ganz neu darüber nachdenken, wie man mit diesen Informationen aus Wahltagsbefragungen (und diesem Twitter) umgeht. Nicht wie Dieter Wiefelspütz (SPD), der anregt, „über ein Verbot der Wählerbefragungen nachzudenken“. Oder Dorothee Bär von der CSU, die fordert, alle Eingeweihten auf einen „Kodex des Stillschweigens zu verpflichten“. Das ist doch ziemlich elitär. Warum nicht eine Pflicht für die Institute, jede Stunde den aktuellen Zwischenstand zu veröffentlichen? Das würde vielleicht sogar die Leute mobilisieren. Twitter sei dank.