Wahlen ziehen Gauner an. Immer schon und überall. Wir denken an Hamburg, an Dachau, an Teheran, an Ost-Berlin. Von heute an muss man auch das niedersächsische Hildesheim denken. Hier treibt derzeit ein Telefonstreichspieler sei Unwesen. Er klingelte arglose Hildesheimer an, um ihnen mitzuteilen, dass ihre Wahlbenachrichtigungskarte ungültig sei. Eine neue Karte könne nicht mehr rechtzeitig beantragt werden, daher solle man besser von Vornherein zu Hause bleiben.
Die Stadt, not amused, wies umgehend darauf hin, dass diese „Wählertäuschung“ eine Straftat darstelle, die mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werde. Alle Bürger, die ähnliche Anrufe erhalten, werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden.
Die Entwarnung folgte kurze Zeit darauf: Der Anrufer entpuppte sich als ein Radiomoderator. Das ganze war eine Aktion des ffn-Crazy-Phones, wie die Oberstaatsanwaltschaft inzwischen bestätigte. Gegen den Moderator wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der „Wählertäuschung“ eingeleitet.