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Gerüchteküche auf Twitter brodelt

 

Noch knapp eine halbe Stunde sind die Wahllokale geöffnet und schon kursieren die wildesten Wahlprognosen über Twitter. Eigentlich ist das Veröffentlichen von sogenannten Exitpolls vor Schließung der Wahllokale gesetzlich verboten. Wer es dennoch tut, macht sich strafbar – falls es sich dabei überhaupt um tatsächliche Exitpolls handelt.