Schon lange war sich die große Koalition nicht mehr so einig wie nach der Verbreitung angeblicher exit poll-Ergebnisse über diesen twitter . Die CSU mahnt die Meinungsforscher zur Geheimhaltung, weil sonst Wahltagsbefragungen nicht länger erlaubt würden, während die CDU mit schärferen Sanktionen gegen twitter vorgehen möchte. Und Frau Zypries von der SPD befindet, daß es „kein Schaden für die Demokratie“ wäre, wenn durch eine Verschärfung des Bundewahlgesetzes das Instrument der Wahltagsbefragung schlichtweg abgeschafft würde.
Daß sich gerade die Bundesjustizministerin in dieser Weise öffentlich äußert, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, da hier gleich drei von Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Grundrechte zur Disposition stehen: das Recht, sich in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten sowie die Freiheit von Forschung und Wissenschaft, die nach den Vorschlägen der Koalition durch einfachgesetzliche Verbote noch weiter beschränkt werden sollen.
Daß die Kenntnis von Wahltagsbefragungen bzw. Wahlergebnissen (in den USA) vermutlich keinen Einfluß auf das Wahlverhalten hat, wurde in diesem Blog schon häufiger erwähnt. Aber selbst wenn es solche Effekte gäbe: Mit welchem Recht sollte man rationalen Wählern Informationen über den bisherigen Verlauf der Wahl vorenthalten? Warum sollen freie Bürger nicht taktisch wählen dürfen, wenn sie dies wollen?
Dazu gibt es sogar einige Zahlen: Eine Umfrage im Vorfeld der Bundestagswahl 2005, die von der Forschungsgruppe Wahlen durchgeführt wurden, zeigt dazu, dass damals rund 40 Prozent der Befragten angaben, sich „sehr stark“ oder „stark“ für Meinungsumfragen zur Bundestagswahl zu interessieren. Rund 60 Prozent taten dies nach eigenen Angaben „weniger stark“ oder „überhaupt nicht“. Von den Befragten, die sich zumindest ein wenig für die Umfragen interessieren, sagen dann über 80 Prozent, dass diese keinen Einfluss auf ihre Entscheidungen nehmen, für knapp 15 Prozent spielen Umfragen „eine gewisse“, für rund fünf Prozent sogar eine „große Rolle“. Und das sind häufig Anhänger kleiner Parteien, die in der versuchen, „taktisch“ zu wählen. So viel zu den Zahlen.
Für das im Bundeswahlgesetz enthaltene Verbot der Veröffentlichung von Wahltagsbefragungen gibt es eine einzige scheinbar plausible Begründung: Gefälschte Wahltagsbefragungen könnten genutzt werden, um das Verhalten der Wähler gezielt zu manipulieren. Bei näherer Betrachtung ist jedoch auch dieses Argument wenig stichhaltig: Seriöse Umfrageunternehmen haben ein intrinsisches Interesse daran, möglichst akurate Prognosen zu publizieren, weil ihr guter Ruf ihr wichtigstes Kapital ist, und weisen stets auf den unvermeidlichen Stichprobenfehler und andere Fehlerquellen hin. Und Bürger, denen man zubilligt, daß sie erwachsen genug sind, um an der Wahlurne über das Schicksal des Landes zu entscheiden, werden sich nicht von frei erfundenen Meldungen aus dubiosen Quellen beeinflussen lassen.
Das Veröffentlichungsverbot für Wahltagsbefragungen sollte deshalb gänzlich abgeschafft werden. In seiner jetzigen Form schränkt es die Informationsfreiheit der Bürger ein und dient primär dazu, den
Informationsvorsprung zu schützen, den ausgewählte Journalisten und Spitzenpolitiker am Wahltag haben. Daß letztere Gruppe das Veröffentlichungsverbot nun verschärfen möchte, wirft ein Schlaglicht
auf deren Demokratieverständnis.