Der Lissabon-Vertrag kommt. Aber was bringt er eigentlich?

Von 4. November 2009 um 11:43 Uhr

Nun ist auch der letzte Rebell eingeknickt. Gestern unterzeichnete der tschechische Präsident Vaclav Klaus den Lissabon-Vertrag für die EU. Das Reformwerk kann jetzt am 1. Dezember in Kraft treten. Es ist keine kleine Schraubendrehung, die der Vertrag an der europäischen Integration vornimmt. Es ist ein qualitativer Schritt. So viel Macht haben Staaten noch nie auf eine supranationale Instanz verschoben.

Der Lissabon-Vertrag werde Europa effzienter und demokratischer machen, lautet die Brüsseler Werbeparole. Effizienter macht er die EU-Gesetzgebung sicherlich. Die größte Neuerung besteht grob gesagt darin, dass die 27 EU-Mitgliedsländer sämtliche Politikbereiche mit Ausnahme der Außen- und Steuerpolitik einer Mehrheitsentscheidung im Ministerrat unterwerfen. Das bedeutet, dass künftig Staaten für andere Staaten Gesetze machen können. Und zwar in Feldern, die bisher streng der nationalen Souveränität vorbehalten waren. Das hat es in der Menschheitsgeschichte noch nicht gegeben.

Besonders gewichtig kann sich diese Neuerung in der Justiz- und Innenpolitik auswirken. Die abgesandten Diplomaten der EU-Staaten in Brüssel beziehungsweise ihre Minister werden künftig nicht mehr nur über technische Normen, Binnenmarkt- und Verbraucherrechte entscheiden können, sondern auch über Eingriffe in Grundrechte. Wann und unter welchen Voraussetzungen zum Beispiel Personen, die illegal Dateien aus dem Internet herunterladen, der Netzzugang gesperrt werden kann, wird künftig auf EU-Ebene entschieden.

Wird dieser Machtzuwachs durch einen Zuwachs an demokratischer Kontrolle ausgeglichen? Formal ja, denn das Europaparlament erhielt auf den sensiblen Gebieten Mitbestimmungsrechte. Die Frage lautet aber, ob das Europaparlament dieselbe demokratische Kontrollqualität besitzt wie etwa der Bundestag. Davon kann keine Rede sein.

Das Europaparlament wählt und kontrolliert keine Regierung. Seine Mitglieder kommen aus 27 Staaten, sie sind also nicht einer Öffentlichkeit und einer Wählergemeinschaft verantwortlich, sondern de facto nur der jeweils ihren. Im Europaparlament finden sich die nationalen Parteien zudem zu europäischen Bündelfraktionen zusammen. In ihnen werden die gewohnten nationalen Parteienprofile und -positionen oft verwischt. Die checks and balances, wie sie aus der nationalen Demokratie gewohnt sind, funktionieren im Europaparlament also nur sehr begrenzt.

Die zweite große Neuerung des Lissabon-Vertrages soll darin bestehen, dass die EU mehr Gewicht und mehr Gesicht auf der Weltbühne erlangt. Dafür sollen ein permanenter EU-Ratspräsident sowie ein EU-Außenminister mitsamt einem 6000 Mann starken diplomatischen Dienst sorgen. Bisher ist allerdings nicht klar, wie sich die Kompetenzen zwischen diesen beiden Top Jobs genau voneinander abgrenzen sollen. Zudem zögern die großen Mitgliedsstaaten, dem neuen Europäischen Auswärtigen Dienst nennenswerte Kompetenzen zu übertragen.

Das Wichtigste am Lissabon-Vertrag dürfte letztlich nicht das sein, was er Europa bringt. Sondern das, was Europa durch ihn verliert. Es verliert die Ausrede, sich zunächst einmal an Haupt und Gliedern straffen zu müssen, bevor es schlagkräftiger in der Welt wirken kann. Die Zeit der Vertragsdebatten ist endgültig vorüber. Die Europäische Union muss jetzt zeigen, was sie kann – und vor allem will.

Bisher deutet allerdings nichts darauf hin, dass das Lissabon-Europa zu neuer Form findet. Im Gegenteil. Die Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners wird selbst in Europas Aufbruchstunde fortgesetzt. Als ernsthafter Kandidat für das Amt des ersten ständigen Ratspräsidenten ist der derzeitige belgische Ministerpräsident Herman Van Rompuy im Gespräch, ein nobody auf der Weltbühne. Dafür hat Europa also acht Jahre Lissabon-Debatten, endlose Regierungskonferenz und wertvollste politische Energie investiert? Bravo, Staatschefs.

Leser-Kommentare
  1. 17.

    “Effizienter macht er die EU-Gesetzgebung sicherlich” wird zwar behauptet, ist aber momentan noch mehr Wunsch als Tatsache. Immerhin gibt es eine Umverteilung der Macht innerhalb der EU Organe, Handlungsbeschränkungen durch ein Karlsruher Urteil und eine massive Veränderung aller Güteabwägungen durch Menschenrechtscharta lassen kaum vorhersehen, was auf uns zukommt.

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    • 4. November 2009 um 17:01 Uhr
    • joG
  2. 18.

    Wie soll ein Vertrag dessen Ratifizierung aus meiner Sicht die demokratielosigkeit Europas bewiesen hat eine Demokratisierung bewirken?

    Ich fühle mich als Einwohner des kleinen EU Landes Österreich den großen Mitgliedsländern völlig ausgeliefert. Ich bezweifle die Fähigkeiten unserer Vetreter und den Willen der Gemeinschaft die Bedürfnisse, ich spreche hier absichtlich nicht von Wünschen, kleiner Mitgliedsländer zu berücksichtigen.

    Wir haben als kleines Mitgliedsland bereits gesehen wie die Gemeinschaft mit uns umgeht. Wir werden uns zur Gänze den demokratischen Befehlen der Großen unterordnen müssen. Mit Demokratie hat es nicht viel zu tun immer dass machen zu müssen was die größeren Nachbarn sagen. Das Alles ist den Deutschen u.v.a sicher egal, aber genau dort liegt das Problem!

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  3. 19.

    Ich finde, Herr Bittner, Sie schmeissen da einiges durcheinander. Erstens, dass Herr Bush für sein Amt unfähig war, ist unumstritten. Völlig anderes Thema. Zweitens, jemanden als einen ‘Nobody’ abzustempeln ist schlicht und einfach eine Beleidigung. Aber wahrscheinlich habe ich das falsch verstanden. Genauso wie ich nicht verstehe, warum Sie meinen Text als angeblich beleidigend kürzen. Pressefreiheit ja, Meinungsfreiheit nein?

    @ “Malocher”:
    Dass Herr Van Rompuy “auf der Weltbühne” (!) ein nobody ist, darf meines Erachtens als zugespitzte Tatsachenfeststellung gelten. Im übrigen: Pressefreiheit ja, Meinungsfreiheit ja, Beleidigungsfreiheit nein. Die gelöschten Sätze waren reine ad-personam-Injurien ohne argumentativen Gehalt. Beste Grüße, Jochen Bittner

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    • 4. November 2009 um 17:23 Uhr
    • Malocher
  4. 20.

    Und mal wieder ein Artikel, der die Eu einseitig als bösen Superstaat darstellt. Da kann man sich über gewisse Kommentare auch nicht mehr wundern, bläst ja alles in selber Horn. ABER

    1. Im Lissabon werden in erster Linie nur die alten Verträge recyclet und die EU (ja die EG ist damit endlich nicht mehr im Boot) an die Bedürfnisse von 27 statt 15 Mitgliedsstaaten angepasst.

    2. Auch wenn die 3. Säule mit in den TFEU rückt, darf die EU nicht eigenmächtig entscheiden. Das Prinzip der Subsidiarität gilt immer zu beachten: Was auf nationaler Ebene entschieden werden kann, darf die EU (Art. 5 EG + Amsterdam Protokol) nicht entscheiden. Es steht jedem Bürger der EU frei, zu klagen, falls dieses Prinzip nicht beachtet wird.

    3. Bei Erweiterungsverhandlungen wird die Abtimmung per Einstimmmigkeit vollzogen.

    4. Ob die Türkei nun beitreten darf oder nicht, ist ein langes Kapitel mit viel Für und Wider. Wenn die EU gleiche Maßstäbe wie damals für Spanien, Portugal und Griechenland anlegen würde, wäre die Türkei schon längst im Boot. Und würde der Union nicht schaden.

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    • 4. November 2009 um 17:24 Uhr
    • Europäerin
  5. 21.

    @Autor: Die Mehrheitsentscheidungen finden nicht im Europäischen Rat, sondern im Rat der EU statt.
    Im ersten Absatz ist außerdem ein “ein” zu viel.

    Stimmt beides und ist korrigiert. Danke, JB

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    • 4. November 2009 um 17:32 Uhr
    • sbw87
  6. 22.

    Ist klar, Herr Bittner. Und das geht bei Ihnen nicht über eine unabhängige Kontrolle, sondern wird von den Autoren selbst beurteilt. No more comment!

    @ “Malocher”:
    Das stimmt, eine unabhängige Kontrolle wäre besser. Aber das geht leider nicht immer.
    In diesem Fall bleibe ich aber dabei, Ihre Sätze waren komplett polemisch und unsachlich.
    Die Regeln dieses Blogs finden Sie hier:
    http://blog.zeit.de/bittner-blog/die-regeln

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    • 4. November 2009 um 17:54 Uhr
    • Malocher
  7. 23.

    Ihre Erläuterung halte ich nicht für richtig.

    Artikel 23 Des Grundgesetzes verlangt immer noch einen Beschluss des Bundestages bei weitreichenden Änderungen der europäischen Verträge. Bei einer Erweiterung handelt es sich um eine Änderung in diesem Sinne. Durch das vom Verfassungsgericht geforderte Integrationsverantwortungsgestz, das zwischen dem Grundgesetz und den europäischen Verträgen harmonisiert, sollte sichergestellt werden, dass unser Parlament bei weitreichenden Entscheidungen eingebunden wird.

    Kommentar 16 halte ich auch für falsch.

    Dem EU-Parlament wird kein Initiativrecht für Gesetzvorlagen gewährt, dieses besitz weiterhin exlusiv die europäische Kommission. Dagegen werden die Kontrollrechte des EU-Parlaments weiter ausgebaut.

    Die nationalen Parlamente bekommen ebenfalls kein Initiativrecht. Was Sie meinten, ist wahrscheinlich die Möglichkeit zur Subsidiaritätsklage, die unseren beiden KAmmern ermöglicht vor dem EUGH gegen EU-Richtlinien und Entscheidungen zu klagen, wenn sie ihre KOmpetenzen verletzt sehen.

    mir fehlt jetzt die Muse beides nachzuschlagen…

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    • 4. November 2009 um 17:58 Uhr
    • miles
  8. 24.

    Nun – wir werden uns irgendwann die Augen reiben und uns fragen, wie es so weit kommen konnte.

    Jetzt haben wir also unsere Union – toll!

    Ob die Integrationsfanatiker auch dann noch so begeistert sind, wenn sie merken, daß eine absolut undemokratische Union zukünftig noch mehr in ihrer Lebenswirklichkeit wütet?

    Man kann es nicht oft bemerken – lest den Vertrag! Aber lest auch die Protokolle und befaßt euch auch mal mit Aspekten wie “strukturierter Zusammenarbeit”.

    Wer sich dann noch traut Demokratie und Union in einem Atemzug zu nennen, ist entweder ein Ignorant oder absolut obrigkeitshörig.

    Es ist übrigens auch sehr mutig von den Medien, jetzt wo das Kind in trockenen Tüchern ist, mit kritischen Artikeln aus der Deckung zu kommen.

    (…)

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    • 4. November 2009 um 18:19 Uhr
    • BuergeJoerg
  9. Kommentar zum Thema

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