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Die Dynamopflicht fällt – mit Licht und Schatten

 

Endlich, denkt man im ersten Moment: Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, Akku- und Batterieleuchten am Fahrrad zu erlauben. Mit dieser Entscheidung will die Politik etwas legalisieren, was für viele Radfahrer längst Alltag ist: das Stecklicht am Lenker. Doch die neue Regelung ist halbherzig und enthält einen Patzer, der für Verwirrung sorgte.

Seit Monaten erarbeitete ein Expertenteam für das Bundesverkehrsministerium Empfehlungen zur Fahrradbeleuchtung. Was die Fachleute zu sagen haben, interessierte den Bundesrat dann aber anscheinend doch nicht. Der hat am Freitag zwar entschieden, dass zukünftig anstelle einer Dynamobeleuchtung auch Akku- und Batterieleuchten benutzt werden dürfen, aber Politiker haben bei der Abstimmung im Paragraf 67 den Absatz 2 übersehen. Dort heißt es unter anderem: „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“

Für Roland Huhn, den Rechtsexperten des ADFC, war damit klar: Alles bleibt beim Alten, der Zusatz macht die Lockerung der Dynamopflicht für die meisten Räder rein rechtlich erst mal zunichte. Schließlich sind die Stecklichter schnell an- und abgeknipst. Nur Elektroräder sind von dem Zusatz der Verfasser der Neuordnung nicht betroffen. Ihr Licht ist meistens fest montiert. Sie brauchen nun keinen Dynamo mehr.

War das wirklich gewollt vom Bundesrat? Offenbar nicht. Am Montagmorgen telefonierten die Sachverständigen lange mit den Verfassern der Neuregelung. Am frühen Nachmittag erklärte dann ein Sprecher aus dem Bundesverkehrsministerium, die Leuchten müssten während der Fahrt nicht mehr fest montiert sein. Sie sollten unterwegs lediglich sicher und fest am Lenker befestigt sein, damit sie nicht herunterfielen. Das sei die Intention des Beschlusses. Da der Interpretationsspielraum des Paragrafen anscheinend sehr groß sei, werde wahrscheinlich nochmal nachgebessert.

Doch selbst wenn der Beschluss des Bundesrates mit der Unterschrift von Verkehrsminister Peter Ramsauer gültig ist, er geht nicht weit genug. Denn er klammert neue Entwicklungen und Trends im Bereich der Fahrradbeleuchtung weiterhin aus. Das sind beispielsweise Lenkerleuchten, Blinker, Bremslichter oder auch  ganz andere Modelle wie das Reelight, das in Dänemark sehr beliebt ist und via elektromagnetischer Induktion funktioniert. Sie sind allesamt zurzeit laut StVO nicht zugelassen. Einige dieser Ideen werden und wurden von Experten für das Bundesverkehrsministerium  geprüft. „Für den ADFC ist die Bauart der Lichtanlage letztendlich irrelevant, wichtig ist die erzielte Wirkung der Leuchte“, sagt dazu die ADFC-Sprecherin Bettina Cibulski.

Zu welchem Ergebnis die Experten letztlich kommen, ist interessant. Wird dann bald die nächste Änderung im Paragrafen 67 anstehen, oder müssen wir bis zur nächsten Bundestagswahl warten?