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Grundschüler dürfen zur Schule radeln

 

„An der Schule, an der meine 10-jährige Nichte lernt, ist explizit verboten, dass die Kinder mit dem Fahrrad kommen: zu riskant“, hatte kürzlich ein Leser in einem Kommentar geschrieben. Diese und ähnliche Begründungen kennen viele Eltern. Tatsächlich raten Grundschulleiter Eltern immer wieder davon ab, ihr Kind mit dem Rad zur Schule zu schicken. Einige sprechen gar Verbote aus.

Dabei überlässt der Gesetzgeber diese Entscheidung den Eltern.

Das Radfahrverbot einiger Grundschulen ist willkürlich, ihm fehlt die gesetzliche Grundlage. Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Schulweg. Wie die Kinder zur Schule kommen, entscheiden die Eltern. Das erklären einstimmig die Sprecher der Schul- und Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer. Versichert sind die Kinder auf dem Weg über die gesetzliche Unfallversicherung.

Dennoch verlangen immer wieder Grundschullehrer an den Elternabenden nach den Sommerferien, die Schüler dürften erst nach der Radfahrausbildung alleine zur Schule radeln. Fakt ist: Die Lehrer dürfen das nur als Empfehlung aussprechen.

Letztlich ist selbst die bestandene Radfahrprüfung kein Garant für die Verkehrstüchtigkeit der Kleinen. Mit Sicherheit ist die Prüfung wichtig, aber man sollte sie nicht überbewerten.

Auch an der Schule unseres Sohnes galt und gilt offiziell das Radfahrverbot bis zur Prüfung. Die war allerdings erst für die vierte Klasse geplant. Am Ende der zweiten Klasse haben wir mit seiner Lehrerin gesprochen und bekamen im Anschluss vom Schulleiter die Sondergenehmigung, dass er mittags allein mit dem Rad heimfahren durfte.

Das war ein bisschen mühsam, aber für uns die einfachste Lösung. Da bekannt war, dass er seit einem Jahr den Weg gemeinsam mit uns zurücklegte und auch ansonsten viel mit dem Rad fuhr, war die Schulleitung kooperativ.

Mit Sicherheit hängt es vom Schulweg und dem jeweiligen Kind ab, ob und wann es mit dem Rad zur Schule fahren kann. Allerdings sollten die Schulleiter den Eltern mehr Vertrauen schenken und statt Verboten Empfehlungen aussprechen. So würde manche(r) versierte Schüler oder Schülerin vielleicht früher von Auto oder Bus aufs Fahrrad umsteigen und sehen, dass Radfahren selbst für sehr junge Menschen mit der richtigen Vorbereitung möglich ist – bevor sich Kinder ans „Mama Taxi“ gewöhnen.

Wer seine Kinder selbst radeln lässt, muss allerdings Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung beachten:

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.