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Geisterradler auf dem Radweg

 

Das Verkehrsrecht ist nicht immer eindeutig. Deshalb stellen wir in loser Folge mithilfe des Rechtsanwalts Christoph Krusch die größten Irrtümer und Legenden zum Thema Radfahren im Blog vor. Krusch arbeitet in Berlin und hat sich aufs Radrecht spezialisiert.

Teil 6: Geisterradler unerwünscht

§ 2 Absatz 2 StVO: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Das gilt auch für Radfahrer. Geisterradeln ist verboten. In Deutschland fährt man rechts – auf dem Radweg wie auf der Fahrbahn, mit ausreichend Sicherheitsabstand zum Rand. Einen Radweg auf der linken Seite darf man nur benutzen, wenn er durch ein entsprechendes Schild freigegeben ist. Immer wieder missachten Radfahrer diese Regel.

Eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zum Thema Abbiegen hat ergeben, dass etwa 15 Prozent der Radfahrer regelwidrig links fahren. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von 2009 geht von einem noch höheren Wert von 20 Prozent aus. Geisterradeln ist extrem gefährlich und eine der Hauptunfallursachen auf dem Rad. Autofahrer rechnen nicht mit Radfahrern von links und kollidieren mit ihnen häufig an Kreuzungen und Ausfahrten. Zudem können sich auf oftmals schmalen Radwegen leicht Lenker verhaken, oder einer der aufeinander Zufahrenden weicht auf den Gehweg aus.

Für Fachanwalt Krusch hat dieses Verhalten zwei Ursachen: Ganz oben steht in seinen Augen die Bequemlichkeit. Die Straßenseite zweimal zu wechseln, weil sie ein Stück weiter links abbiegen müssen, das sehen manche Radfahrer nicht ein. Sie blieben lieber auf der verbotenen Seite und fahren mit Gegenverkehr. „Die legale Alternative, nämlich absteigen und über den Gehweg schieben, kommt für einige überhaupt nicht im Betracht“, sagt der Anwalt.

Neben der Faulheit spielt seines Erachtens mangelnde Regelkenntnis eine entscheidende Rolle: „Die Leute kennen die Vorschriften nicht oder nehmen die Schilder nicht wahr“, sagt er. „Sie verhalten sich auf den Straßen intuitiv.“ Oder wie sie es gewohnt sind. „In manchen Gegenden ist es beziehungsweise war es jahrelang standardmäßig erlaubt oder gar verpflichtend, den linksseitigen Radweg in Gegenrichtung zu befahren“, sagt Krusch.

Die mangelnde Klarheit der konkreten Regelungen kann die Bereitschaft, sich an diese zu halten, zusätzlich untergraben. Dennoch sei auch der Gewöhnungseffekt kein Grund, die Regel zu missachten. Wer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

Bei einer Kollision mit einem Auto ist der Radfahrer jedoch nicht automatisch allein verantwortlich. Sein (Mit-)Verschulden ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise von den jeweiligen Geschwindigkeiten und wie diese an das Verkehrsaufkommen auf der Fahrbahn und dem Fuß- und Radweg angepasst waren. All das spielt in das Urteil ein: Für den Radfahrer ist alles möglich, von völliger Unschuld bis alleiniger zu Schuld.

Für die Kommunen sind die Geisterradler ein Problem. Die Städte und Gemeinden versuchen, ihre Zahl zu verringern. In Regensburg hat die Verkehrswacht 2010 große Hinweistafeln in der Stadt angebracht. Nicht ohne Grund: Ein Jahr zuvor zählte die Verkehrswacht, dass etwa jeder sechste Radunfall auf dem Befahren eines Radwegs in der falschen Richtung basierte. Daraufhin entwickelten sie Hinweisschilder, die eine rote Hand mit einem Geisterradler zeigten. Zudem wurden Karten mit Informationsmaterial verteilt.

Nach der Aktion soll in Regensburg die Zahl der Unfälle, die auf Geisterradeln zurückzuführen sind, gegenüber dem Vorjahr um nahezu 25 Prozent zurückgegangen sein. Jetzt kopieren Städte wie Münster und Datteln die Idee.

Der Schilderflut im Straßenverkehr steht Krusch jedoch eher skeptisch gegenüber. Sein Rat ist simpel: „Fahren Sie nicht auf der falschen Seite, und wenn es nur ein ganz kurzes Stück ist, schieben Sie!“ Er rät Kommunen zudem, das Radfahren auf der linken Seite nur in absoluten Ausnahmen freizugeben oder anzuordnen. Außerdem sollte über die Gefahr durch Geisterradeln offensiv aufgeklärt werden.

Teil 1 der Serie: Radfahrer dürfen Autoschlangen rechts überholen

Teil 2: Radfahrer zu Gast auf dem Gehweg

Teil 3: Der Plausch beim Nebeneinanderfahren

Teil 4: Unterwegs mit Musik im Ohr

Teil 5: Rad- und Autofahrer teilen sich die Fahrbahn