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Kein Platz für Fahrräder

 

Fahrradstellplatz gesucht
Fahrräder am Bahnhof in Berlin © Reidl

Das Bild kennt man aus jeder Stadt: Abgestellte Fahrräder tummeln sich auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, vor S- und U-Bahnhöfen. Das Problem ist hausgemacht: Es gibt zu wenig Abstellanlagen für Radfahrer. Aber dürfen Radfahrer bei Platzmangel auf freie Auto- oder Motorradparkplätze ausweichen? Welche Alternativen haben Radfahrer?

Fahrräder sind gemäß der Straßenverkehrsordnung Fahrzeuge. Sie dürfen auf der Fahrbahn fahren. Abstellen darf man sie auf dem Gehweg, solange Fußgänger nicht behindert werden – und auch längs am Fahrbahnrand.

Dort stellen Radfahrer ihr Gefährt allerdings ungern ab. Schließlich ist es auf dem Gehweg relativ sicher vor möglichen Kollisionen. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Autofahrer auf Parkplatzsuche ein Fahrrad einfach wegtragen, wenn es ihnen im Weg steht.

Eine Alternative wäre ein kostenpflichtiger Autoparkplatz. Theoretisch ist es möglich, sein Rad dort abzustellen. „Die meisten Parkplätze sind nicht für spezielle Fahrzeuge gekennzeichnet“, sagt Roland Huhn, der Rechtsexperte des ADFC. „Dort dürfen alle Fahrzeuge parken – auch Fahrräder. Sie brauchen dann aber auch ein Parkticket.“

Alltagstauglich findet Huhn eine solche Lösung jedoch nicht. Schließlich muss der Parkschein dann irgendwo am Rad befestigt werden. Noch stärker gegen das Parken auf Autoparkplätzen spricht allerdings Paragraf 12, Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung, den der Rechtsexperte anführt. Diese Regelung schreibt vor: „Es ist platzsparend zu parken…“

Dieser Paragraf zwingt, genau betrachtet, die Radfahrer grundsätzlich auf den Gehweg. Denn er besagt laut Huhn, dass es Radfahrern verboten ist, einen Pkw-Stellplatz zu besetzen, wenn in der Nähe ein Fahrradstellplatz vorhanden ist. Und die existieren überall in Form des Gehwegs. Zwar gebe es die Einschränkung, dass Fußgänger nicht durch abgestellte Räder behindert werden sollen, sagt Huhn. Aber in dem Punkt ist die Rechtsprechung vage. Im Alltag macht es letztlich die Masse: Viele abgestellte Fahrräder stören Fußgänger – sei es auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone.

Kein Parkverbot für Radfahrer

Einschränken dürfen Kommunen das Parkrecht der Fahrräder aber nicht. „Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen wird von dem in Paragraf 12 Absatz 4 StVO enthaltenen grundsätzlichen Verbot des Haltens und Parkens auf Gehwegen nicht erfasst“, erläutert Münchens Radverkehrsbeauftragte Elisabeth Zorn. Dazu existiert ein wegweisendes Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts.

In dem Verfahren ging es um die Parksituation auf dem Bahnhofsvorplatz in Braunschweig. Dort war eine Zone zum Abstellen von Fahrrädern markiert, aber der Platz reichte nicht aus. Viele Radfahrer stellten ihr Rad außerhalb der Markierung ab. Diesen Bereich erklärte die Stadt Braunschweig daraufhin zur Fußgängerzone und stellte Parkverbotsschilder für Fahrräder auf. Im nächsten Schritt ließ sie im März 2002 rund 140 Fahrräder entfernen, die auf dem Bahnhofsvorplatz außerhalb der Abstellanlage geparkt waren.

Das war nicht rechtens, entschied das Verwaltungsgericht. In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht, das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder Fußgängerflächen sei zulässig, solange sie Fußgänger nicht behindern. Zudem gingen von abgestellten Fahrrädern in der Regel keine Gefahren für Fußgänger aus.

„Daher besteht in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – keine Möglichkeit, das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen durch Markierungen, Beschilderungen oder Erlaubnisvorgaben zu reglementieren“, sagt Elisabeth Zorn.

© Reidl
Motorradparkplatz am Berliner Hauptbahnhof: Regelmäßig frei, aber Radfahrer dürfen hier nicht parken. © Reidl

Parken vor der eigenen Haustür

Das Urteil löst jedoch das eigentliche Problem nicht. Die vielen wild parkenden Räder vor der eigenen Haustür nerven ihre Besitzer, Hauseigentümer und Fußgänger gleichermaßen. Es mangelt an einer praktikablen Alternative, insbesondere in den Großstädten. Die Hinterhöfe sind voll, die Kellertreppen zu steil. Oder es gibt erst gar keinen Keller.

Rein theoretisch ist es möglich, einen Autoparkplatz in einen Fahrradstellplatz umzuwandeln. „Die Landesbauordnungen legen fest, wie viele ’notwendige Stellplätze‘ – also Pkw-Stellplätze – ein Haus oder eine Wohnung haben muss“, sagt ADFC-Rechtsexperte Huhn. Diese Stellplätze dürften nicht zweckentfremdet werden. Habe man allerdings mehr Stellplätze als vorgeschrieben, könne man diese selbstverständlich umwidmen.

Das klingt einfach, ist aber je nach Stadt ein langwieriger Prozess.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin hat es für seine frühere Geschäftsstelle in der Kochstraße in Berlin-Kreuzberg umgesetzt. Der Bedarf war da. 2005 beantragte der VCD die erste Abstellanlage für Fahrräder auf zwei Parkplätzen. Danach hörte der Club monatelang nichts von der zuständigen Behörde. Nachfragen brachten wenig. Am Telefon wurde die VCD-Geschäftsstelle vertröstet, weitergeleitet, aufgefordert, E-Mails zu schreiben, und weiterverwiesen. Im Sommer 2006 standen plötzlich acht Fahrradbügel auf zwei Parkplätzen vor dem Haus.

Die Bügel vor der Geschäftsstelle waren schnell überfüllt, denn sie wurden fleißig von den Besuchern des nahegelegenen Jobcenters genutzt. Wieder standen Fahrräder auf der Straße und im Durchgang zum Haus. Nun beschwerte sich die Hausverwaltung beim VCD über die vielen wild parkenden Fahrräder.

2010 stellte der Verkehrsclub darum einen weiteren Antrag, um die Anzahl der Bügel aufzustocken. Die Zusage kam zügig. Dann hieß es wieder: warten. Wieder fragten die VCD-Mitarbeiter nach, wieder bekamen sie keine Antwort. Und mussten dieses Mal noch länger warten – drei Jahre. Erst 2013 wurden die neuen Bügel montiert.

Im vergangenen Jahr ist der VCD in die Rudi-Dutschke-Straße umgezogen. Vor dem neuen Haus gibt es keine Fahrradstellplätze auf der Straße. Eigentlich müssen die VCDler die Prozedur von Neuem starten.

Fahrradhäuschen selber kaufen

Die Hansestadt Hamburg versucht das Parkproblem auf andere Weise zu lösen. Sie bietet Privatleuten an, Fahrradhäuschen für zwölf Räder aufzustellen. Der Haken: Die Nutzer müssen die Abstellanlage selbst bezahlen. Außerdem sollen die Häuschen, sofern möglich, „vorrangig auf Privatgrund errichtet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, können die Häuschen auch auf öffentlichem Grund aufgestellt werden“, heißt es auf der Website der Hansestadt.

Fahrrradhäuschen in Hamburg © Reidl
Fahrradhäuschen in Hamburg © Reidl

Je nach Ausstattung kosten die Abstellanlagen zwischen 7.000 und 10.000 Euro. Immerhin gibt es einen Zuschuss, den man beim Bezirksamt beantragen muss. Der liegt bei 50 Prozent, maximal jedoch bei rund 3.000 Euro. Den Rest teilen sich dann die Nutzer.

Fahrradparken wird als Thema in den Städten immer wichtiger. Der Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehr soll laut Bundesregierung weiter steigen. Aber wohin mit den Massen an Rädern? Ist es wirklich Aufgabe der Radfahrer, selbst für gute Parkplätze zu sorgen? Es ist an der Zeit, dass mehr Autoparkplätze für Fahrräder umgewidmet werden. Nicht nach dem Gießkannen-Prinzip, wie es bislang der Fall ist, sondern entsprechend ihrem Anteil am Gesamtverkehr. Der Bedarf dafür ist da.