Türken werden nicht bedient

Von 10. November 2009 um 15:24 Uhr

Ein Artikel auf der Achse des Guten über die Diskriminierung von Türken durch die Firma SIXT:

… einen gut gekleideten jungen Mann mit perfekten Manieren und einem akzentfreien Deutsch. Nur aufgrund des Namens war anzunehmen, dass es sich hierbei um einen jungen Mann mit türkischen Wurzeln handeln könnte.

Bestätigung sowie Mietwagenvoucher der Firma Sixt wurden dem Kunden per Mail zugestellt.

Der Kunde traf pünktlich bei der Mietwagenstation von Sixt ein, um den Wagen zu übernehmen.

Das Personal ließ sich, wie üblich, den Führerschein sowie die Personalien des Fahrers geben. Dann begann das Unglaubliche.

Der Fahrer besaß einen gültigen deutschen Führerschein, außerdem einen Personalausweis, ausgestellt vom türkischen Generalkonsulat in Deutschland.

Mit anderen Worten, wir haben es hier mit einem Deutsch-Türken zu tun, der junge Mann ist in Deutschland geboren, hier aufgewachsen, zur Schule gegangen und hat hier studiert.

Das Personal der Firma Sixt übergab den Wagen nicht an den Kunden, sondern verlangte die Aufenthaltsgenehmigung für die BRD, um dann zu prüfen, ob er berechtigt ist, hier bei uns in Deutschland einen PKW anmieten zu dürfen. Diese Aufenthaltsgenehmigung, logischerweise unbefristet, befand sich jedoch im Reisepaß des Kunden, und der Reisepaß wiederum lag am Wohnort des jungen Mannes, ca. 40 km von Frankfurt entfernt.

Sixt stellte ihn vor die Alternative: Entweder Sie fahren nach Hause und holen die Aufenthaltsbescheinigung oder es gibt kein Auto.

Vollkommen hilflos rief der Kunde in seinem Reisebüro an. Die Mitarbeiterin war völlig sprachlos und verstand die Welt nicht mehr. (…)  Welche Möglichkeit gäbe es, damit der Kunden das Auto übernehmen kann? Das Reisebüro hätte für alles gebürgt. Aber nein, erfuhr sie, es gäbe eine Anweisung aus München, verfaßt von Herrn Erich Sixt persönlich, dass türkische Staatsbürger bei Sixt keine Mietwagen anmieten dürfen!

(…)

Leser-Kommentare
  1. 9.

    Wo ist eigentlich das Problem? Jeder Autovermieter weltweit verlangt bei Anmietung eines Fahrzeugs einen Führerschein, einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Aufenthaltsstatus. Den konnte der junge Mann nicht vorlegen, folglich gabs kein Auto. Wie hier Sachverhalte konstruiert werden ist schon sagenhaft. Der Blogmaster kann ja mal anläßlich seines nächsten USA-Aufenthalts versuchen, einen Wagen mit deutschem Personalausweis anzumieten. Viel Spaß dabei.

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    • 10. November 2009 um 16:55 Uhr
    • riccardo
  2. 10.

    @riccardo

    Der Mann ist Journalist und schwebt über den Dingen ;-)

    Sixt Autovermietung
    ——————-
    Sixt gibt nach eigenen Angaben 30 Prozent Journalistenrabatt in
    Deutschland und 20 Prozent in Europa
    Um die Vergünstigung zu erhalten, beantragen Pressevertreter die
    spezielle Sixt Car Express Card für Journalisten (dauert sieben bis
    zehn Tage).

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    • 10. November 2009 um 17:08 Uhr
    • PBUH
  3. 11.

    @PBUH
    Journalistenrabatt
    Na bitte, und wo bleibt der Dank für diese philanthropische Tat? Man wird im Gegenteil noch verleumdet. Undankbares Pack diese Journalisten.

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    • 10. November 2009 um 17:20 Uhr
    • riccardo
  4. 12.

    @ PBUH
    “ich glaub sogar, da steht nichmal ne Anschrift drauf.”
    Auf meinem Reisepass steht auch keine Anschrift. Trotzdem macht er mir bei nichts Probleme. Wahrscheinlich auch nicht bei Sixt, wo ich aber schon eine Weile kein Auto mehr gemietet habe.

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    • 10. November 2009 um 17:21 Uhr
    • AM
  5. 13.

    @ riccardo: Habe in USA schon viele Wagen gemietet. Da interessiert man sich für die Kreditkarte und einen internationalen Führerschein. Niemand käme auf die bizarre Idee, eine Aufenthaltsgenehmigung zu verlangen. Das ist ein hoheitliches Privileg, das Polizei und Immigrationsbehörden vorbehalten ist.

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    • 10. November 2009 um 17:39 Uhr
    • Jörg Lau
  6. 14.

    @ PBUH, riccardo, lebowski: Im übrigen: Vielen Dank, das war ein kleines Experiment. Ein Text von Achgut, der sich mit Türkenfeindlichkeit beschäftigt. Ich wusste, das würde Sie nerven. Und dann wird einfach passend gemacht, was nicht passt.Und die Welt ist wieder in Ordnung: Selbst schuld, hätte er ja kein Türke sein müssen, der blöde Kerl.

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    • 10. November 2009 um 17:43 Uhr
    • Jörg Lau
  7. 15.

    ““Mit anderen Worten, wir haben es hier mit einem Deutsch-Türken zu tun”
    Nein, mit einem Türken. Der Herr hatte nämlich einen türkischen Pass.”

    wenn er einen deutschen führerschein hat, wird er wohl lang genug hier sein, um entweder mit einem türkischem nicht fahren zu können (fristablauf) oder ihn hier gemacht haben — und da an fahranfänger nicht vermietet wird, wird auch der erwerb des scheins schon ein weilchen zurück liegen.

    daraus zu folgern, dass es sich um einen deutsch-türken handelt, scheint mir vollkommen legitim.

    im übrigen: ohne doppelstaatsbürgerschaft kann es nach ihrer logik gar keine deutsch-türken geben (wäre er einegbürgert, wäre er nach ihrer diktion deutscher?) — was also ist ihr problem?

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    • 10. November 2009 um 17:46 Uhr
    • arne anka
  8. 16.

    @Jörg Lau

    Eben, ohne Kreditkarte und Background Check bekommen sie in den USA auch kein Auto.

    Am Ende will eben jeder sein Eigentum zurück, die Amis wenden dazu allerhand Methoden an die hier schlicht illegal sind.

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    • 10. November 2009 um 17:58 Uhr
    • PBUH
  9. Kommentar zum Thema

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