Mögliche C02-Endlager in Deutschland auf größerer Karte anzeigen (Quelle: Greenpeace)
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat am Sonntag eine Karte mit möglichen Standorten für ein C02-Endlager veröffentlicht. Die Liste mit den zugrunde liegenden Informationen stammt von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Behörde aber hatte die Veröffentlichung durch die Umweltorganisation untersagt, da die Datenbank dem Urheberrecht unterliege, in einem entsprechenden Schreiben heißt es: „Die BGR gewährt den Zugang zu den Informationen zum eigenen Gebrauch gemäß §53 UrhG. Sie erhalten keine Rechte zur Weitergabe oder Verbreitung der Daten.“
Eine interessante Sicht, gibt es doch eine lebhafte gesellschaftliche Debatte um die Technologie und um mögliche Standorte für das Verpressen von Kohlendioxid. Die sogenannte Endlagerung wird unter dem Kürzel CCS gefasst: „Carbon Capture and Storage„. Greenpeace betrachtet die Verpressung von CO2 in den Erdboden als Schnellschuss und als riskante Technologie. Trotzdem oder gerade deswegen hätte die Bundesanstalt ihre Ergebnisse lieber für sich behalten. Wie ein „Staatsgeheimnis“ würden die geeigneten Orte gehütet, um keine Bürgerproteste hinaufzubeschwören, glaubt Greenpeace.
Die Umweltschutzorganisation hat sie nun öffentlich gemacht. Sie beruft sich auf ein Rechtsgutachten, das sie in Auftrag gegeben hat. Dort heißt es (pdf), eine Excel-Liste sei “ kein geschütztes Werk im Sinne des § 2 UrhG“. Auch sei zweifelhaft, ob die BGR überhaupt als Urheber gelten könne. Denn: „Wissenschaftliche Erkenntnisse werden vom Urheber nicht ‚geschaffen‘, sondern müssen nur ‚ans Tageslicht‘ geholt werden“, schreibt die beauftragte Anwaltskanzlei. Ob die Liste als Sammelwerk nach §4 des Urheberrechtsgesetz schützwürdig sei, müsse letztlich ein Gericht entscheiden.
Darauf lässt es Greenpeace nun offenbar ankommen. Die Umweltorganisation hatte nach einigem Gezerre Zugriff auf die Liste mit rund 400 Standorten erhalten. Dafür setzte sie auf das Umweltinformationsgesetz, eine speziell zugeschnittene Variante eines Informationsfreiheitsgesetzes.
Der gesamte Vorgang ist auch für rechtliche Fragen rund um Open Data bedeutsam. Denn er könnte klären, unter welchen Umständen Behördendaten offen sind, oder eben dem Schutz des Urheberrechts unterliegen.
Allerdings scheint es, als ob die Idee von Open Data auch bei Nichtregierungsorganisationen erst noch richtig ankommen muss. Obwohl Greenpeace eine Exceltabelle hat, veröffentlichten die Umweltschützer erst einmal nur eine PDF-Datei davon. Ein wahrhaft unpraktisches Format, denn es lässt sich nicht weiterbearbeiten. Immerhin wurde die Informationen auch im Google Earth-Format (kmz) zum Download angeboten (siehe Karte oben). Darin enthalten sind dafür auch Angaben zum möglichen Fassungsvermögen der Lager.
Auf Nachfrage überließ Greenpeace dann freundlicherweise dem Open-Data-Blog die Originialliste der Standorte als Excel-Datei.