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Adressen der Berliner Arztpraxen sind ein Geheimnis

 

Die Adressen aller Arztpraxen in vier Städten zu besorgen, wie kompliziert kann das schon sein? Immerhin stehen sie in jedem Telefonbuch. In Hamburg, Köln und München war es auch kein Problem, für unser Projekt zur Praxisdichte von den zuständigen Stellen eine Liste aller Ärzte der jeweiligen Stadt zu erhalten. Es genügten einige Telefonate, dann schickten die Kassenärztlichen Vereinigungen ein entsprechendes Excel-Dokument per E-Mail.

Nur in Berlin weigerten sich Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung (KV) standhaft, die Adressen der niedergelassenen Ärzte herauszugeben. Beide berufen sich auf den Datenschutz. Von der Ärztekammer heißt es zusätzlich am Telefon, die Presse bekäme solche Daten “schon mal gar nicht”.

Wir stellten daher am 4. März an Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und baten darum, uns die Daten in digitaler Form zu übermitteln.

Von der Ärztekammer hörten wir erst einmal gar nichts. Nach zwei Wochen fragten wir nach, was aus unserer Anfrage wurde, eine weitere Woche später kam die erste Reaktion. Von Datenschutz ist nun nicht mehr die Rede. Man sei nicht zuständig sondern allein die KV, heißt es in der E-Mail. Im Übrigen weise man darauf hin, “dass die von Ihnen erwünschte Information auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin verfügbar ist (Arztsuche der KVB)”.

Angesichts der erklärten Open-Data-Strategie Berlins ist das ein befremdliches Verhalten. Ja, die Daten werden sowohl als kostenpflichtiges Buch „Der Arzt – Handbuch des Berliner Gesundheitswesens“ als auch als öffentliche Suche der KV und unter Ärzte-Berlin als Suche angeboten. Warum also nicht einfach ein Excel-Dokument verschicken, oder die Daten gleich für alle zum Download anbieten, wenn sie doch offensichtlich elektronisch vorliegen? Schließlich bedeutet Open Data auch, Daten zur weiteren Verarbeitung bereit zu stellen.

Vielleicht weiß die KV mehr? Die Kassenärztliche Vereinigung meldet sich immerhin eine Woche nach unserer Anfrage per Brief. Der Datenschutzbeauftragte der KV schreibt: “Für eine derartige Datenübermittlung von Informationen, die dem Sozialdatenschutz unterliegen, besteht keine Rechtsgrundlage und somit keine Übermittlungsbefugnis.”

Das Argument ist absurd. Die Daten haben keine datenschutzrechtliche Relevanz. Nicht einmal die Namen der Ärzte werden genannt. Es geht um die Adressen der Arztpraxen – also um eine durchaus wichtige Information für jeden Bürger, der sich krank fühlt.

Das sieht auch der Berliner Datenschutzbeauftragte so. Seine Sprecherin sagt, sie wisse nicht, was aus Sicht des Datenschutzes gegen eine Veröffentlichung sprechen solle.

Noch dazu, da diese Daten als Buch angeboten werden. Womit der Eindruck entstehen könnte, die Daten würden nur deshalb zurückgehalten, um das Geschäftsmodell des Verlages zu schützen. Der verlangt für jedes gedruckte Exemplar der Ärzteliste 53,50 Euro.

Nebenbei: Nach dem Berliner IFG Paragraf 4 Absatz 2 darf eine öffentliche Stelle keinen Vertrag mit einem privaten Anbieter schließen, der dem IFG entgegen steht. Die Daten können zwar verkauft werden, sie dürfen dadurch aber nicht für die Öffentlichkeit unzugänglich werden. So soll verhindert werden, dass Verwaltungen Geschäftsmodelle von Unternehmen schützen.

Aber auch die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat keine Handhabe gegen die Ärztevertreter. Man könne daran leider nichts ändern, lautet ihre Antwort. Zumindest lässt man im Senat durchblicken, dass man über das Verhalten nicht erfreut sei.

Die Geschichte hat leider kein happy end. Auch nach einem Monat haben sich die Berliner Ärztevertreter nicht bewegt. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft die Ablehnung unserer IFG-Anfrage. Ausgang unklar.

Wir haben die Berliner Praxisdaten letztlich gescrapt, also mit einem Programm automatisch aus der Website der Arztsuche ausgelesen. Genauso wie die Daten der Berliner Zahnärzte – deren Vertreter wollten uns zwar auch nichts schicken, meinten aber immerhin, sie hätten nichts dagegen, wenn wir die Datenbank selbst auslesen würden.

Damit andere das nicht wieder tun müssen, wenn sie eine Idee haben, wie sich diese Informationen noch sinnvoll einsetzen lassen, stellen wir sie hier in einem öffentlichen Googledoc zum Download bereit.