ar – Autogas wird bis zum 31. Dezember 2018 steuerlich begünstigt. Dies sieht die Neufassung des Energiesteuergesetzes vor, das der Bundestag am 29. Juni beschlossen hat. Am 7. Juli wird das neue Energiesteuergesetz den Bundesrat passieren, am 1. August 2006 soll es in Kraft treten. Damit werden Erdgas und Flüssiggas als alternative Kraftstoffe steuerlich gleich behandelt.
Lange Zeit sah es so aus, als würde die steuerliche Begünstigung von Autogas 2009 fallen und nur Erdgas weiter begünstigt. Dank der neuen Planungssicherheit dürften weitere Hersteller Autogasmodelle anbieten. Nach Angaben des DVFG (Deutscher Verband Flüssiggas) wird das Autogas-Tankstellennetz in Deutschland bis Jahresende auf 2000 Stationen anwachsen und eine flächendeckende Versorgung mit dem Kraftstoff gewährleisten.