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CO2 als Bemessungsgrundlage bei der KFZ-Steuer?

 

Lieber Autopapst,kürzlich hat VW den Polo Blue Motion herausgebracht, rühmt sich als
besonders umweltfreundlich mit 102 g CO2/km. Bei der Durchsicht der
sonstigen Fahrzeuge ist mir aufgefallen, dass diejenigen mit 5-Gang-Getriebe
niedriger in Verbrauch und CO2-Ausstoß angegeben werden als mit 6-Gang.
Wie ist das zu erklären? Gibt es nach Ihrem Wissen noch immer Pläne über die
Einführung einer CO2-Steuer?

Gruß
Markus Symmank

Antwort vom Autopapst:

Hallo Markus, es gibt Überlegungen, die Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer zu verändern. Bislang wird bei PKWs der Hubraum besteuert, Umweltpolitiker wollen schon seit einiger Zeit eine schadstoff-bezogene Kfz-Steuer. Allerdings sind bis heute alle Veränderungswünsche an Bedenken der Bundesländer gescheitert (die KFZ-Steuer geht an die Länder, die Mineralölsteuer an den Bund…), die immer sofort Einnahmeverluste wittern. Ich persönlich halte eine Schadstoffsteuer für wünschenswert, allerdings müsste man dann einen „Schadstoff-Index“ ersinnen, bei dessen Definition der Willkür des Fiskus mal wieder Tor und Tür geöffnet werden. CO2 alleine kann jedenfalls nicht als Bemessungsgrundlage benutzt werden, weil die im Moment so verteufelten Diesel dann mit blütenweißer Weste dastünden. Die „Dieselstrafsteuer“ würde schnell unter Rechtfertigungsdruck geraten….

Den ersten Teil Ihrer Frage kann ich nicht beantworten, weil ich auf die Schnelle auf der Homepage von VW überhaupt keine 6-Gang-Variante des Polo gefunden habe! Es gibt nur die Möglichkeit, variantenabhängig zwischen einer 5-Gang-Box und einer Automatik zu wählen. Vielleicht haben Sie sich nur verguckt (oder ich….). Eines ist mir aufgefallen: Die Varianten mit Partikelfilter haben einen leicht erhöhten CO2-Austoß! Hoffentlich treiben wir in der Filterfrage nicht den Teufel mit dem Beelzebub aus…….

Es grüßt der

AUTOPAPST