Oldtimer- und Youngtimer müssen von diesen Regelungen ausgenommen werden, weil sie im Mittel nicht einmal 1500 km pro Jahr zurücklegen und die maximal 800 000 betroffenen Fahrzeuge nicht einmal 0,03 Prozent aller Emissionen verursachen. Gemeint sind dabei nicht nur die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, sondern auch solche mit 07-er Zulassung.
Der AvD lehnt es als technisch verfehlt ab, auch Benziner mit geregeltem Kat mit Fahrverbot belegen zu wollen. Dies auch deshalb, weil die Mehrzahl der Oldtimer einen Otto-Motor haben, dessen Feinstaub-Emissionen im kaum messbaren Bereich liegen.
Ein gestaffeltes Fahrverbot für historische Fahrzeuge ist umweltpolitisch nicht zu begründen, es ist eine rein ideologisch begründete Schuldzuweisung. Der Automobilclub fordert die Kommunen und Landkreise auf, ihren Ermessensspielraum bezüglich der möglichen Ausnahmen zu nutzen und sowohl Old- und Youngtimer, als auch Fahrzeuge mit Ottomotor und geregeltem Kat von der Maßnahme auszuklammern. (ar/nic)