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Der parlamentarische Innenausschuss hat mit Stimmen der Regierungsfraktionen (Linke, SPD) einen Weg zu umfangreicherer Videoüberwachung im Nahverkehr geebnet. In U- und S-Bahn, sowie auf Großveranstaltungen, aber auch bei Verkehrs- und Personenkontrollen darf jetzt gefilmt werden, um „erhebliche Straftaten abzuwehren“. Wie man im voraus feststellen kann, ob eine potenzielle Straftat erheblich ist oder werden kann, hat der Innenausschuss nicht bekannt gegeben. Innensenator Körting bezeichnet den Gesetzentwurf als „zurückhaltend“, die Grünen hingegen kündigten Verfassungsklage an.

Pikanterweise gab bereits vor einem Jahr das von der BVG beauftragte Büro für angewandte Statistik und Evaluation bekannt, dass die Überwachung in Bus, U- und S-Bahn mehr oder weniger nutzlos ist. Der Volltext der Studie kann als PDF hier heruntergeladen werden.