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Höhere Bußgelder für Radler – aber auch mehr Rechte

 

Radfahrerin in Frankfurt, © Johannes Eisele/Reuters
Radfahrerin in Frankfurt, © Johannes Eisele/Reuters

Ab Montag ist es soweit. Die Bußgelder für Radfahrer steigen, und die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in Kraft. Diese hat für Radfahrer auch Vorteile.

Die schlechte Nachricht zuerst: Vergehen werden teurer. Fahren auf dem Fußweg kostet nun 10 bis 20 Euro statt wie bisher 5 bis 10 Euro. Wer einen benutzungspflichtigen Radweg missachtet oder auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs ist, muss künftig 20 statt 15 Euro zahlen. Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße kostet 20 bis 35 Euro anstatt 15 bis 30 Euro, und wer ohne Licht unterwegs ist, muss 20 Euro zahlen, das sind 5 Euro mehr als zuvor.

Der Aufschlag ist zwar nicht hoch, dennoch fragt man sich nach dem Sinn. Ohne Frage ist es wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Aber viele Vergehen sind die Folge schlechter Infrastruktur.

Jedoch bringt die Neufassung der StVO Radfahrern auch ein paar Verbesserungen. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass Radfahrer zukünftig selbstbewusster auf den Straßen unterwegs sind. Zum Abbiegen müssen sie sich nicht mehr wie bislang vorgeschrieben rechts auf ihrer Spur aufstellen, sondern können sich in der Fahrbahnmitte platzieren. So werden sie bedeutend besser gesehen und laufen beim Anfahren nicht Gefahr, vom Auto mit zu geringem Abstand überholt zu werden.

Auch an Ampeln gelten neue Regeln: Auf der Fahrbahn gilt für Radfahrer die Verkehrsampel und auf dem Radweg die Fahrradampel. Fehlt ein Fahrradsignal, gilt für den Radfahrer auf dem Radweg das Verkehrssignal und nicht mehr die Fußgängerampel. Allerdings gibt es hier eine Übergangsregelung, da noch nicht alle Ampeln ein Fahrradsignal haben: Bis Ende 2016 gelten für Bürgersteig-Radwege, die unmittelbar neben einem Gehweg liegen, weiterhin die Fußgängersignale.

Wer das alles noch genauer wissen will, kann das beim ADFC nachlesen. Den Bußgeldkatalog gibt es hier und die Neuregelung für Radfahrer in der StVO hier.