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Das CE-Zeichen ist das Minimum

 

Das Regierungspräsidium in Gießen hat in dieser Woche eine Rückrufaktion von 548 Elektrofahrrädern der Marke Smo-Bikes angeordnet. Die Räder besitzen kein CE-Zeichen und sind deshalb in Deutschland nicht zugelassen. Vielleicht kommt bald „Geprüfte Sicherheit“ (GS) als weiteres Gütesiegel dazu.

Ein aufmerksamer Käufer hatte zu Hause vergeblich auf seinem Smo-Bike nach dem CE-Zeichen gesucht. Als er es nicht fand, fragte er im Gießener Regierungspräsidium (RP) um Rat. Die Behörde schickte daraufhin Spezialisten zu dem Händler. Die stellten dort fest: Sämtliche aus China importierten Räder besaßen weder ein CE-Zeichen noch die dazugehörige Erklärung, die belegt, dass die Ware den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union entspricht. „Zudem erwiesen sich die technischen Prüfberichte des chinesischen Herstellers als zweifelhaft“, sagte Stefan Wingenbach, technischer Aufsichtsbeamter beim RP. Das entsprechende Bauart-Zertifikat des TÜV sei bereits im Jahr 2011 gekündigt worden.

Der Verkauf der Räder wurde gestoppt, und der Händler schreibt nun die Käufer an, damit sie ihre Pedelecs zurückbringen.

Der Vorfall ist nicht ungewöhnlich. „Es kommt immer mal wieder vor, dass Produkten die CE Kennzeichnung fehlt“, sagte die Sprecherin des RP. Auch der Entzug des TÜV-Zertifikats kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Thomas Oberst, Sprecher vom TÜV Süd, nennt als mögliche Gründe: Mal zahle der Inhaber die Lizenzgebühr nicht, die Fertigungsstelle verweigere eine Kontrolle oder das Produkt sei verändert worden, ohne dass die Prüfstelle darüber informiert wurde.

Zurzeit ist das CE-Zertifikat entscheidend dafür, dass ein Pedelec verkauft werden darf. Allerdings ist das CE-Zeichen nur eine Selbstauskunft der Hersteller. Sie zeigen damit: Das Produkt entspricht den EU-Richtlinien – es sagt nichts darüber aus, ob das Produkt von unabhängiger Stelle geprüft und kontrolliert wurde. Theoretisch können sich die Händler das Zertifikat selbst ausstellen.

Deshalb rät der TÜV Süd, beim Kauf immer darauf zu achten, dass die Elektrofahrräder sowohl mit dem CE-Zertifikat als auch mit der Europäischen Norm EN 15194 ausgezeichnet sind. Letztere enthält sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Elektroräder.

Pedelecs sind noch eine sehr junge Fahrzeuggattung. Deshalb gibt es für sie Siegel wie „Geprüfte Sicherheit“ (GS) noch nicht. „Die technologische Entwicklung geht immer den ersten Schritt“, sagt Oberst. „Dann folgt die Normierung und dann die Prüfzeichen.“ Das sei der übliche Weg.

„CE ist die Pflicht, GS die Kür“, sagt dazu André Gläser von Velotech. Das Dienstleistungszentrum für Produktsicherheit mit dem Arbeitsschwerpunkt auf muskelgetriebene Geräte testet unter anderem Fahrräder und Pedelecs und ist eine für GS zugelassene Prüfstelle. Zurzeit fragen viele Hersteller für ihre Elektroräder bei Velotech nach dem Siegel, aber bislang hat noch kein Hersteller diese Zertifizierung erhalten. Oft hapert es an Dokumenten, etwa Unterlagen für die Antriebssysteme. Dazu müssten die Zulieferer der Zertifizierungsstelle die Unterlagen zur Verfügung stellen. Aber nicht jedes dieser Unternehmen ist bereit, seine Betriebsgeheimnisse zu lüften.

Gläser rechnet damit, dass eventuell noch in diesem Jahr die ersten Pedelecs mit GS-Zeichen auf den Markt kommen, spätestens aber im kommenden Jahr. Eines darf man dabei allerdings nicht verwechseln: Das GS-Zeichen erklärt das Produkt für sicher, über seine Fahrqualität oder Ausstattungsgüte sagt es nichts.