Während sich Radfahrer über den Fall der Dynamopflicht freuen, sind einige Hersteller und Verbände eher skeptisch. Sie plädieren für eine eingeschränkte Freigabe der Akkulampen für bestimmte Fahrradarten: Sie befürchten, dass sich die Ausstattung von City- und Trekkingrädern durch den Beschluss langfristig verschlechtert.
Zurzeit besitzen rund 80 Prozent der verkauften Alltagsräder Nabendynamos. Selbst bei einem Aldi-Rad für 250 Euro sei in Deutschland der Nabendynamo selbstverständlich, sagte vor einiger Zeit Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) hier im Blog. Für ihn ist das ein Verdienst der Dynamopflicht. In Österreich liege stattdessen im Karton ein Batterielicht dabei.
Die Schweizer können bereits seit 2005 wählen, wie sie ihr Rad beleuchten. Auch dort sind laut Roland Fuchs, Sprecher der Fahrradlieferanten in der Schweiz (Velo Suisse), weiterhin der Großteil der verkauften Alltagsräder mit Nabendynamos ausgestattet. Fuchs schätzt, dass ihr Anteil wie in Deutschland bei etwa 80 Prozent liegt.
Die Dynamo-Kritiker, die sich nun über die am Freitag vom deutschen Bundesrat beschlossene Erlaubnis von Akkuleuchten freuen, aber auch die skeptischen Hersteller unterschätzen vielleicht die bewährte Technik oder die Ansprüche der Kunden. Die Zeit der Fahrradfunzel ist glücklicherweise vorbei, heute strahlen die LED-Leuchten hell und zuverlässig. Mehr noch. Die leistungsfähigsten Lampen leuchten Wald und Landstraße mit 70 bis 90 Lux aus. Da wird die Nacht zum Tag.
Außerdem macht das Rundum-Sorglos-Paket, das ein Nabendynamo mitbringt, Radfahren unkompliziert. Der Dynamo ist wartungsfrei und selbst bei Regen zuverlässig. Manche Modelle besitzen einen USB-Anschluss, mit dem man per Steuerungselektronik das Handy oder Navi mit Strom versorgen kann. Das ist sexy, passt in die Zeit und ist weitaus bequemer als jede Steckleuchte.
Nabendynamos sind Teil eines stimmigen, nachhaltigen Fahrradkonzepts. Akkuleuchten hingegen machen Arbeit. Sie müssen aufgeladen und immer eingepackt werden. Sie sind eher interessant für Sportler, für Velos mit Seitenläuferdynamos oder wenn der Nabendynamo nicht zum Fahrraddesign passt.
Allerdings zeigt die Kritik an dem Bundesratsbeschluss aus der Branche und von den Interessenverbänden deutlich, was der Gesetzgeber verpasst hat: den Austausch mit den Experten. Wer vom Fach ist, wurde nicht gefragt. Jetzt hat der Zweirad Industrie Verband angeboten, das Bundesverkehrsministerium beim Erarbeiten einer Verordnung zu unterstützen, die den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt. Denn darin sind sich alle einig: Der Paragraf 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der die Beleuchtung am Fahrrad regelt, muss gründlich überarbeitet werden.