Wer im Dunkeln mit dem Fahrrad unterwegs ist, tut gut daran, sich möglichst sichtbar zu machen. Gerade in der Großstadt, wo es überall flackert und blinkt, sollte man sein Rad und sich selbst besser ausstatten, als es die StVZO vorschreibt. Allerdings sollte man zunächst überprüfen, ob das Velo überhaupt die vorgeschriebenen Lichtquellen und Reflektoren hat. Manchmal erlebt man dabei eine Überraschung.
Oft sind es Kleinigkeiten, an denen es hapert. Etwa die gelben Rückstrahler in den Pedalen – die sind Pflicht. Ganz anders ist das bei den erforderlichen Speichenreflektoren. Sie kann man gegen Mäntel mit Reflektorsstreifen austauschen oder reflektierende Speichenstäbchen verwenden.
Bedeutend flexibler ist die Wahl der Lichtquelle seit der Gesetzesänderung vom 1. August. Entweder man verwendet nun einen Nabendynamo oder man steckt sich ein Batterielicht, das eine Leistung von drei Watt (Spannung: sechs Volt) bringt, an den Lenker. Ist in der Lampe kein weißer Reflektor integriert, muss man zusätzlich einen anbringen. Ans Heck gehört ein roter Rückstrahler mit einem Rücklicht, in dem ein weiterer großflächiger Reflektor integriert ist.
Das ist das Pflichtprogramm. Mit mehr Strahlkraft versieht José Luis Mendez Acosta von der Fahrradschmiede Einzig seine Velos. Er bringt die komplette Rahmen-Silhouette zum Leuchten. Dazu wird in den Lack ein fluoreszierender Staub gemischt. „Dieser Staub speichert das Licht und strahlt es im Dunkeln wieder ab, wie das Zifferblatt einer Uhr oder Leuchtsterne fürs Kinderzimmer“, sagt Acosta. Nach etwa einer Stunde im Dunkeln lässt die Wirkung nach. Aber sobald der Rahmen von Autoscheinwerfern angestrahlt wird, leuchtet er wieder grünlich.
Es gibt das Modell in den Farben weiß, grün und gelb. Am stärksten leuchtet laut Acosta das weiße Bike glow white. Die gelben und grünen Farbpigmente absorbieren offensichtlich das Licht stärker, und die Rahmen leuchten schwächer. Für die abgespeckte Version eines leuchtenden Rahmens gibt es auch reflektierende Folie in verschiedenen Farben.
Lichtorgel fürs Laufrad
Auffällig, aber in Deutschland nicht zugelassen, ist das Monkeylectric-Licht – die Lichtorgel fürs Laufrad (Foto ganz oben). Sie besteht aus einer Platine mit verschiedenen LED, die in den Fahrradspeichen befestigt wird. Das dazugehörende Batteriefach montiert man direkt an die Nabe. Beim Fahren erzeugen die LED bunte Muster oder Schriftzüge.
Vielleicht sind derlei Leuchten in absehbarer Zeit sogar legal. Der Sonderausschuss Lichttechnik des Fachausschusses Kraftfahrtechnik – ein Beratergremium des Bundesverkehrsministeriums – hat einen Entwurf zur Änderung des Paragrafen 67 der StVZO erarbeitet. Dieser Paragraf befasst sich mit der Lichttechnik am Fahrrad; Ziel ist es , die Regelung dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.
In den Entwurf sind auch die Ergebnisse eines Forschungsprojekts zum selben Thema eingeflossen, das die Bundesanstalt für Straßenwesen vergeben hatte. Dabei wurden auch ungewöhnliche Lichtquellen wie Lenkerleuchten getestet und begutachtet. Auch die, die ich vor einiger Zeit hier im Blog vorgestellt habe.
Was Radfahrer oft übersehen: Auch Fahrradanhänger müssen bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte ausgestattet sein. Das ist der Fall, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht permanent sichtbar ist, weil der Fahrradanhänger das Licht verdeckt.
In einem zweiten Teil geht es kommende Woche um praktische Kleidung für die dunkle Jahreszeit.