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Rad- und Autofahrer teilen sich die Fahrbahn

 

Das Verkehrsrecht ist nicht immer eindeutig. Das hat kürzlich hier im Blog die lebhafte Debatte zu einer ACE-Studie gezeigt, die falsche Infos zur Zebrastreifen-Nutzung enthielt. Deshalb stellen wir in den kommenden Wochen mithilfe des Rechtsanwalts Christoph Krusch die größten Irrtümer und Legenden zum Thema Radfahren im Blog vor. Krusch arbeitet in Berlin und hat sich aufs Radrecht spezialisiert.

Teil 5: Radfahrer sind auf der Fahrbahn richtig

§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO: Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237 (Radfahrer), 240 (Gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (Getrennter Rad- und Fußweg) angeordnet ist.

Für manche Autofahrer ist es noch immer unvorstellbar: Radfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und gelten laut Gesetzgeber dort als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. So steht es seit dem 1. September 1997 in der StVO und wurde 2010 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Das heißt: Das Fahren auf dem Radweg soll die Ausnahme sein. Es darf nur dann verpflichtend angeordnet werden, wenn die örtlichen Verhältnisse den Radfahrer besonders gefährden.

Jedoch bewirken Paragraf und Gerichtsurteil in der Praxis allein herzlich wenig. „85 Prozent der Bevölkerung wissen laut einer UDV-Studie nicht, dass die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufgehoben worden ist“, sagt Krusch. Das gelte für Radfahrer wie Autofahrer.

Aufklärung ist also wichtig. Noch wichtiger findet der Anwalt allerdings eindeutige Verkehrsanlagen. „Menschen reagieren im Verkehr intuitiv“, erklärt der Experte. Ein solches Verkehrsverhalten sei bedeutend ausgeprägter als die Regelkenntnis. Einige Städte und Gemeinden informieren mit Sonderschildern die Verkehrsteilnehmer darüber, dass Radfahrer an bestimmten Stellen nun auf der Straße fahren dürfen und nicht mehr auf dem parallel verlaufenden Radweg fahren müssen. Das sei zwar hilfreich, meint Krusch, aber bedeutend effektiver sei es, die Fahrbahn insbesondere mit Aufstellflächen und Furten an Kreuzungen so zu markieren, dass alle Verkehrsteilnehmer sofort erkennen, wo Radfahrer fahren dürfen.

Benutzungspflichtige Radwege gibt es weiterhin überall dort, wo die Verkehrsplaner das Radfahren auf der Fahrbahn für zu gefährlich finden. Sie sind dann stets mit einem der drei blauen Radwegschilder bestückt. Und zwar an jeder Querung, sobald der Radweg benutzt werden muss. Radwege ohne Benutzungspflicht dürfen natürlich weiterhin benutzt werden. Sie müssen in Stand gehalten werden und bleiben für Autofahrer und Fußgänger tabu.

Zweifellos können selbst benutzungspflichtige Radwege zeitweise nicht benutzbar oder unzumutbar sein. Dann dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Die beiden Begriffe sind allerdings sehr vage. Was Radfahrer schon nicht mehr benutzen wollen, halten Behörden, Gerichte und andere Verkehrsteilnehmer oft noch für gut ausgebaute Radwege.

„Relativ rechtssicher handelt der Fahrbahnradler, wenn der Weg nicht benutzbar ist“, sagt Krusch. Das sei der Fall, wenn beispielsweise Baustellen die Strecke blockieren, Autos auf dem Radweg parken, Mülltonnen dort abgestellt wurden oder Schneeberge den Weg unpassierbar machen. Sei der Weg für Trikes oder Velos mit Anhängern zu schmal, dürfen auch sie auf die Fahrbahn ausweichen.

Nicht auf den Gehweg ausweichen

Nicht zumutbar dagegen kann die Benutzung sein bei (nassem) Laub, Scherben, mäßigen Schneedecken oder starken Unebenheiten wie Wurzelaufbrüchen oder zu geringen Bordsteinabsenkungen. Hier zeigt sich: Der Übergang von unbenutzbar über unzumutbar bis zumutbar ist fließend, die Auslegung der Grenzfälle unsicher.

Letztlich muss der Radfahrer allein entscheiden. Geringfügige Behinderungen muss er hinnehmen und seine Geschwindigkeit anpassen. Aber je größer und dauerhafter die Gefahr oder Behinderung ist, desto sicherer darf er auf die Fahrbahn. Allerdings muss er nach dem Ende der Beeinträchtigung  bei der nächsten zumutbaren Gelegenheit wieder auf den Radweg wechseln.

„Den Hindernissen auszuweichen, indem man über den Gehweg fährt, geht auf keinen Fall“, betont Krusch. Das sei illegal, dort haben Radfahrer nichts verloren. In der Praxis sei das zwar oft üblich, spätestens bei einem Unfall räche sich aber das Ausweichen auf den Gehweg. Schließlich ist die Sache im Grunde ganz einfach: „Ist der benutzungspflichtige Radweg unpassierbar, ist das Fahrbahnverbot aufgehoben“, sagt er.

Autofahrer sollen Radfahrer nicht erziehen

Wegen festgestellter Sicherheitsmängel vieler Radwege will der Gesetzgeber Radfahrer vermehrt auf der Fahrbahn haben. Auch weil Autofahrer den Zustand des Radwegs nicht erkennen können, ist ihre Toleranz gefragt. Zurzeit ist in solchen Situationen noch oft das Gegenteil der Fall. Da werden Fäuste geschüttelt, Zeigefinger weisen vehement in Richtung Radweg, der Radfahrer wird geschnitten oder mit zu wenig Seitenabstand überholt. Es ist nicht die Aufgabe der Autofahrer, den Radfahrer zu erziehen und dabei sogar zu gefährden. Ist der Radfahrer tatsächlich zu unrecht auf der Fahrbahn unterwegs, begeht er nur eine Ordnungswidrigkeit.

Der Konflikt zwischen Auto- und Radfahrern ist nicht leicht zu lösen. Mit zunehmendem Radverkehr auf der Straße nehmen die Konflikte ab. „Je mehr Radfahrer auf den Straßen sind, um so höher ist die Toleranz der Autofahrer“, sagt Krusch und ergänzt: „Verkehr ist sehr emotional, ganz einfache Lösungen sind die Ausnahme.“

Deshalb sind Aktionen wie die Rücksicht-Kampagne aus Freiburg und Berlin oder die Fair im Verkehr-Aktion des Radiosenders FFN wichtig. FFN ruft in Niedersachsen zurzeit in Radiobeiträgen und groß angelegten Plakataktionen alle Verkehrsteilnehmer dazu auf, fairer und gelassener miteinander umzugehen.

„Es wäre für alle schöner, wenn sich jeder, wenn er oder sie vorgelassen oder freundlich behandelt wird, auch dafür bedanken würde“, heißt es auf der Webseite. Das FFN-Motto lautet: „Vorlassen statt Vogel zeigen. Lächeln statt Los-Hupen. Winken statt Wutausbruch.“ Das wäre doch schon mal ein Anfang.

Teil 1 der Serie: Radfahrer dürfen Autoschlangen rechts überholen

Teil 2: Radfahrer zu Gast auf dem Gehweg

Teil 3: Der Plausch beim Nebeneinanderfahren

Teil 4: Unterwegs mit Musik im Ohr