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Es werde Licht

 

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Lumotec IQ2 Luxos mit 70 Lux, © Busch und Müller

In den vergangenen Jahren hat die Fahrradbeleuchtung enorme technische Fortschritte gemacht. Durch die LED-Leuchten ist das Radfahren sehr viel sicherer geworden. Die Fahrer sehen mehr beim Fahren, zugleich werden sie aber auch besser wahrgenommen, wenn sie auf unbeleuchteten Landstraßen oder im Stadtverkehr unterwegs sind. Ob der nötige Strom aus dem Akku oder dem Nabendynamo kommt, ist jedem selbst überlassen. Die Leistung ist bei guten Leuchten gleichwertig.

Trotzdem sind immer noch viele Radfahrer mit schlechter Beleuchtung unterwegs. Neulich verabschiedete sich eine Freundin im Dunkeln von mir. Sie hatte sich im Frühjahr ein Fahrrad gekauft, eine gebrauchte Gazelle. „Das Rad ist klasse, aber das Licht ist eine Katastrophe“, sagte sie. Sie hatte leider recht. Die Lampe war chic und stilecht, aber eben auch eine echte Funzel. Das Licht, das sie spendete, war mehr als kärglich, die Lampe wirkte eher wie eine Attrappe.

Das muss heute nicht mehr sein – und wenn die Lichtstärke zu schwach ist, sind solche Lampen strenggenommen sogar verboten. 2003 wurde in einer Anlage zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgelegt, dass die Frontscheinwerfer eines Fahrrads eine Lichtstärkeverteilung von 10 Lux vorweisen müssen. 2006 trat diese Regelung in Kraft.

Das heißt: Ein Radscheinwerfer muss im hellsten Punkt mindestens eine Helligkeit von 10 Lux haben. Dabei muss der Scheinwerfer so ausgerichtet sein, dass die hellste Stelle des Lichtfelds in zehn Meter Entfernung vor dem Fahrrad liegt. Die Beleuchtungsstärke wird im Zentrum dieses Lichtkegels gemessen und zwar senkrecht zur Fahrbahn.

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Lumotec Lyt B mit 20 Lux, © Busch und Müller

Allerdings sind nicht alle Licht-Experten mit dem Maß Lux einverstanden. Der Hersteller Supernova nennt statt Lux immer die Einheit Lumen, den Wert für den sogenannten Lichtstrom. Damit ist die gesamte sichtbare Lichtmenge gemeint, die eine Lampe verlässt.

Wichtiger als die Einheit Lux oder Lumen ist für die Nutzer allerdings die Form des Lichtkegels. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Sie reichen vom Flutlicht mit Nahfeldausleuchtung bis hin zum Lichtspot. So kann ein Scheinwerfer mit einer bedeutend höheren Luxangabe ebenso hell sein wie ein Scheinwerfer mit einer geringeren Angabe, aber beispielsweise die Umgebung stärker ausleuchten.

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Lumotec IQ Avy mit 30 Lux © Busch und Müller

Der Vergleich der Lichtkegel ist angeraten. Hier gibt es zum einen große Qualitätsunterschiede, zum anderen kommt es auf den Einsatzzweck an. Auf meinen Touren durch den Wald bin ich bei Dunkelheit mit einer Lampe namens Magicshine unterwegs. Sie beleuchtet ein sehr breites Sichtfeld. Ich sehe deutlich den Weg und die Bäume am Wegrand fast bis in die Wipfel und etwa zehn Meter voraus. Für das eher langsame Fahren mit dem Mountainbike reicht das völlig aus.

Für den Straßenverkehr ist sie nicht zugelassen. Zudem genügt ihre Reichweite für schnelle Rennradtouren auf dunklen Landstraßen nicht. Hier braucht man mehr Fernsicht. Vor ein paar Monaten habe ich meinem Mann für seine Touren eine Airstream2 von Supernova geschenkt. Im Gegensatz zu der Magicshine ist sie für den Straßenverkehr zugelassen. Ihr großer Vorteil: Ihr Lichtfeld stellt einen relativ breiten und vor allem gleichmäßig ausgeleuchteten Lichttunnel dar.

Die MagicShine ist mit 1600 Lumen angegeben, die Airstream2 mit 205 Lumen. Der Wert der Airstream2 ist zwar bedeutend geringer, aber im direkten Vergleich ist sie für ihren Einsatzbereich mindestens genauso hell. Ihr Lichttunnel ist eindeutiger und gleichmäßiger definiert.

Hilfreich bei der Wahl des richtigen Scheinwerfers sind immer die Herstellerbilder. Gut gefallen mir hier vor allem die Fotos von Busch und Müller, die sehr genau die Vor- und Nachteile ihrer Leuchten zeigen. Hier lohnt es sich, die Zeit zu investieren und die Lichtkegel miteinander zu vergleichen.

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Lumotec IQ2 Eyc mit 50 Lux © Busch und Müller

Bei Nabendynamos ist es irrelevant, aber bei Akkuleuchten lohnt es sich immer, die Leuchtdauer im Blick zu haben. Sie variiert je nach Hersteller extrem. Die Angaben reichen von zwei bis acht Stunden – je nach Leuchtstufe.

Manche Fahrradscheinwerfer haben mittlerweile eine Leuchtkraft wie Autoscheinwerfer. Um den Gegenverkehr nicht zu blenden, muss deshalb der Scheinwerfer immer richtig eingestellt sein. Das ist relativ einfach. Man kann sich an zwei Faustregeln orientieren. Der Scheinwerfer muss so ausgerichtet sein, dass die hellste Stelle des Lichtfelds in zehn Meter Entfernung vor dem Fahrrad liegt. Oder: In fünf Meter Entfernung muss der Lichtkegel auf halber Höhe des Lichtkegels des Fahrradlichts liegen.