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Niedrigere Promillegrenze ist überfällig

 

Die Debatte ist ebenso alt wie beliebt: Die Promillegrenze für Radfahrer. Immer wieder ist sie auch Thema beim Deutschen Verkehrsgerichtstag. So auch in dieser Woche. Verschiedene Verkehrsclubs, die Deutsche Verkehrswacht und der Verkehrssicherheitsrat haben sich dafür ausgesprochen, die Marke, ab der alkoholisierten Radfahrern ein Bußgeld droht, von 1,6 auf 1,1 Promille zu senken. Das Expertengremium in Goslar hat sich diesem Vorschlag angeschlossen. Bisher müssen Radfahrer bis 1,6 Promille keine Sanktionen befürchten, solange sie im Verkehr keine alkoholbedingten Fahrfehler begehen.

Die jetzt ausgesprochene Empfehlung an die Politik ist längst überfällig. Manchmal wundert man sich, welche Bestimmungen die Zeit überdauern. In den 1980er Jahren legte der Bundesgerichtshof den bis heute geltenden Promillegrenzwert für Radfahrer fest. Auto- und Motorradfahrer gelten dagegen ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille als absolut fahruntauglich – ab einem Promillewert von 0,5 droht ihnen ein Bußgeld. Fällt der Fahrer durch gefährliche Fahrweise auf, kann der Führerschein in Extremfällen bereits ab 0,3 Promille weg sein.

Überspitzt heißt das im Grunde: Deutschlands Radfahrer sind selbst in betrunkenem Zustand vollkommen fahrtüchtig und bewegen sich sicher und geschmeidig durch den Verkehr. Oder: Wer trinkt, soll das Auto stehen lassen und lieber aufs Rad steigen. Fahrrad fahren bei Alkoholkonsum ist in Deutschland gesellschaftsfähig. Den Spruch „Ich kann heute etwas trinken, ich bin mit dem Fahrrad hier“ kennt jeder.

Dabei ist die Zahl der alkoholisierten Fahrradfahrer, die an Unfällen mit Personenschaden beteiligt waren, seit einigen Jahren relativ konstant. Laut einer Studie, die der Auto Club Europa (ACE) zum Verkehrsgerichtstag verbreitet hat, liegt sie bei knapp 3.500. Jeder vierte betrunkene Fahrradfahrer wies 2013 einen Alkoholwert von mehr als zwei Promille auf.

Jüngere Studien haben gezeigt, dass einige Radfahrer auch jenseits der 1,6 Promille noch fahrtüchtig sind. Die Ergebnisse finde ich eher amüsant als aussagekräftig. Statt die Fahrleistung Betrunkener zu testen, ist doch eher die Frage relevant, worauf sich die Gesellschaft verständigt. Möchten und sollen sich die Verkehrsteilnehmer Straße und Radweg gegebenenfalls mit betrunkenen, aber laut Bundesgerichtshof fahrtüchtigen Radfahrern teilen? Ich möchte das nicht – und zwar weder als Auto- oder Radfahrer noch als Fußgänger.

Andere Länder sind strenger: Eine Reihe von Staaten – darunter Italien, Frankreich, Spanien, die Niederlande, Belgien und die Schweiz – haben 0,5 Promille als Grenzwert für Radfahrer festgeschrieben; Tschechien und die Slowakei sind noch strikter. Dort gilt laut Auto Club Europa ein absolutes Alkoholverbot. Damit ist selbst die neue Grenze mit 1,1 Promille Alkohol im Blut, die der Deutsche Verkehrsgerichtstag verlangt, sehr moderat.