Das Bundesverkehrsministerium lässt zurzeit prüfen, ob es die Dynamopflicht für Fahrräder lockern oder sogar komplett abschaffen soll. Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung muss jedes Fahrrad einen Dynamo besitzen. Ein Batterielicht am Rad reicht nicht aus. Ausnahmen gibt es für Rennräder. Die Vorschrift ist einmalig in Europa, dabei hat Deutschland die höchsten Sicherheitsstandards für Fahrräder.
Was haben wir eigentlich von der 75 Jahre alten Vorschrift? Schließlich sind schon jetzt bereits viele Velofahrer mit Akkuleuchten unterwegs.
Die Regelung hat auch Vorteile. Das wirkt vielleicht kleinkariert, aber: Wer im Fachhandel ein City- oder Trekkingrad kauft, steht nachts garantiert nicht im Dunkeln. Die Lichtanlage gehört zur Pflichtausstattung, ein Plus an Komfort. „Mittlerweile sind etwa 80 Prozent der verkauften Räder mit Nabendynamos ausgestattet“, sagt Stephan Schreyer, Sprecher vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). In EU-Ländern ohne diesen Zwang werden Velos laut ZIV auch ohne Lichtanlage angeboten.
Deshalb ist der Verbraucherschutz für ADFC-Verkehrsexperte Roland Huhn ein wichtiges Argument für eine Dynamopflicht. Denn selbst ein Aldi-Rad für 250 Euro sei in Deutschland bereits mit Nabendynamo ausgestattet. In Österreich liege stattdessen im Karton ein Batterielicht dabei.
Dennoch ist es höchste Zeit, das Gesetz zu überarbeiten. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Technik der Batterieleuchten enorm verbessert. LEDs in Verbindung mit hochwertigen Akkus leuchten heller als manche Fahrradlampe, die von einem Seitenläuferdynamo betrieben wird – und das über viele Stunden. Viele Radfahrer sind damit bereits unterwegs.
Geradezu absurd ist es, dass Elektrofahrräder nach geltendem Recht zurzeit noch einen zusätzlichen Dynamo brauchen. Schließlich versorgt ihr Motor die Lichtanlage verlässlich mit Strom.
Zudem sei erstaunlich, so Huhn, dass nicht die Hersteller von E-Bikes die treibende Kraft für eine Gesetzesänderung seien, sondern Sportler. Sie haben im Verkehrsministerium um eine Ausweitung des Gesetzes gebeten. Mountainbikes und Crossräder gelten zwar als Sportgeräte wie Rennräder, für sie gilt aber deren Ausnahmegenehmigung für Batterielampen nicht. Sie sind ebenso im Straßenverkehr unterwegs, passen aber in keine bekannte Regelung. Das wollten ihre Fahrer ändern. Für sie macht die Batteriebeleuchtung Sinn.
Auf langen Strecken ist der Nabendynamo inzwischen unschlagbar – sowohl aus finanziellen Gründen, wie unter Umweltaspekten. Für Alltagsradler hat die bestehende Praxis aus Beleuchtungspflicht und Kulanz der Polizei zurzeit noch die meisten Vorteile. Viele Beamte lassen bei Kontrollen funktionierende Akkuleuchten ebenso gelten wie muskelbetriebene Lichtanlagen.
Ob die Regierung einen Weg findet, die Dynamopflicht beizubehalten und das Gesetz sinnvoll zu erweitern, wird sich im Frühjahr zeigen. Dann will das Verkehrsministerium den Entwurf für die zukünftige Regelung vorlegen. Man darf gespannt sein.