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Die Fahrradwelt ist bunt, und Überraschungen warten überall. Das hat am Wochenende erst wieder die VELOBerlin bewiesen. Zwei Messen innerhalb von einer Woche – da kann eigentlich nicht viel Neues dabei sein, denkt man. Ist aber nicht so. Unterschiedlicher als die VELOBerlin und die Berliner Fahrradschau können Fahrradmessen wohl kaum sein. Ein Besser oder Schlechter gibt es dabei nicht. Jede Messe hat ihren besonderen Charme und ihre individuelle Ausrichtung. Bei vielen Ausstellern und Rednern ging es am Wochenende darum, den Komfort beim Radfahren zu steigern. Weiter„VELOBerlin: Smartphone als Fahrradschloss“
Das Verkehrsrecht ist nicht immer eindeutig. Deshalb stellen wir in loser Folge mithilfe des Rechtsanwalts Christoph Krusch die größten Irrtümer und Legenden zum Thema Radfahren im Blog vor. Krusch arbeitet in Berlin und hat sich aufs Radrecht spezialisiert.
Teil 6: Geisterradler unerwünscht
§ 2 Absatz 2 StVO: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Das gilt auch für Radfahrer. Geisterradeln ist verboten. In Deutschland fährt man rechts – auf dem Radweg wie auf der Fahrbahn, mit ausreichend Sicherheitsabstand zum Rand. Einen Radweg auf der linken Seite darf man nur benutzen, wenn er durch ein entsprechendes Schild freigegeben ist. Immer wieder missachten Radfahrer diese Regel.
Eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zum Thema Abbiegen hat ergeben, dass etwa 15 Prozent der Radfahrer regelwidrig links fahren. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von 2009 geht von einem noch höheren Wert von 20 Prozent aus. Geisterradeln ist extrem gefährlich und eine der Hauptunfallursachen auf dem Rad. Autofahrer rechnen nicht mit Radfahrern von links und kollidieren mit ihnen häufig an Kreuzungen und Ausfahrten. Zudem können sich auf oftmals schmalen Radwegen leicht Lenker verhaken, oder einer der aufeinander Zufahrenden weicht auf den Gehweg aus. Weiter„Geisterradler auf dem Radweg“
Hamburg hat kürzlich für einen Radweg den Deutschen Fahrradpreis im Bereich Alltagsmobilität zugesprochen bekommen. Den erhielt die Hansestadt für den Loop, was plattdeutsch ist und Rundlauf heißt.
Der Loop ist ein 6,5 Kilometer langer Freizeitrundkurs, oder auch Mehrzweckweg, und befindet sich auf der Elbinsel in Wilhelmsburg. Die Idee dafür kam im Rahmen einer Bürgerbefragung im Stadtteil. Das Vorbild kommt aus Amerika: Der Wilhelmsburger Loop soll den Wegen nachempfunden sein, die sich etwa durch den New Yorker Central Park schlängeln. Dort sind Jogger, Skater, Fußgänger und auch Radfahrer unterwegs. Alle sind gleichberechtigt, keiner hat Vorrang, alle nehmen Rücksicht. So soll es auch auf dem Loop sein. Weiter„Fahrradpreis für Hamburgs Bummelweg und Rennstrecke“