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Wie unsere falsche Eilmeldung zum NPD-Urteil zustande kam

 

Dieser Text erscheint in unserem neuen Glashaus-Blog. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den Antrag geurteilt, die NPD in Deutschland zu verbieten. Die Richter haben entschieden, dass die rechtsextremistische Partei nicht verboten wird. Wer ZEIT ONLINE auf Twitter und Facebook folgt oder unsere Eilmeldungen auf sein Smartphone bekommt, bekam um kurz nach 10 Uhr eine falsche Information. „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“ stand darin. Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen und für den wir uns entschuldigen.

Be first, but first be right“ lautet eine der ältesten journalistischen Grundregeln. Sei der erste, der die Informationen verbreitet, aber verbreite die richtige Information. Ein Grundsatz, an den sich alle Kolleginnen und Kollegen von ZEIT ONLINE stets halten. Aber leider unterlaufen auch uns Fehler.

Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren wir, wie alle anderen Redaktionen, seit vielen Wochen vorbereitet. Wir haben immer wieder über das Verfahren berichtet und die Urteilsverkündung in der Liveübertragung verfolgt. Der Vorsitzende Richter, Andreas Voßkuhle, begann die Urteilsverkündung mit der Verlesung der Anträge des Bundesrates. Darin sagte Voßkuhle an einer Stelle unter anderem: „Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen … zu schaffen“. Diese Stelle haben wir irrtümlich für das Urteil gehalten und auf dieser Grundlage hat unser Chef vom Dienst eine Eilmeldung verschickt. Wir haben den Fehler sofort danach korrigiert, eine neue, richtige Eilmeldung verschickt und unseren Tweet gelöscht. Dennoch haben wir damit für viel Irritation gesorgt. Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren.

So ärgerlich solche Fehler auch sind, versuchen wir doch, aus ihnen zu lernen. Eilmeldungen sind in Zeiten mit vielen großen Nachrichtenlagen bedauerlicherweise auch für uns fast schon zu einem Standard geworden. Wir dürfen, wie unruhig die Zeiten auch sein mögen, dabei nicht in Hektik verfallen. „Be first, but first be right“ wird weiterhin der Anspruch sein, an dem wir unsere Arbeit messen.

Unsere ausführliche Berichterstattung zum NPD-Verbotsverfahren können Sie auf unserer Themenseite lesen.

118 Kommentare

  1.   fknisel

    Fehler passieren. Wenn Fehler passieren, sollte man für diese aber auch geradestehen und diese auch transparent kommunizieren. ZEIT ONLINE ist hierfür ein gutes Beispiel!

  2.   fknisel

    @Speedy61: DIE ZEIT und ZEIT ONLINE arbeiten in getrennten Redaktionen. Daher haben die beiden auch bei aktueller Berichterstattung (wie hier bei ZON) nur wenig miteinander zu tun.

  3.   Felene Hischer

    Die ZEIT hat nicht als einziges Medium zunächst falsch berichtet. Anmerken möchte ich jedoch, daß aufmerksames Zuhören vielen Journalisten heutzutage abhanden gekommen ist. Vermutlich war bei vielen der Wunsch der Vater der Schreibfeder :-)

  4.   OK28

    Was lernt man daraus? Die Berichterstatter müssen minimal was von der Materie verstehen. Ehrlicher Artikel, aber hochgradig peinlich.

  5.   M.Kalt

    Ich habe zwar die Falschmeldung nicht mitbekommen, aber es amüsiert und verwundert mich doch, wie das dem „Qualitätsjournalimus“ passieren konnte.

    Es zeigt relativ deutlich auf welches Qualitätsmerkmal die grösste Gewichtung erhält: Schnelligkeit!
    Von einem Journalisten der Verfassungsgerichtsverhandlungen verfolgt und darüber berichtet, darf erwartet werden (Qualität), dass er die Abläufe kennt und weiss wann das eigentliche Urteil verkündet wird. Bei Gerichtsurteilen erhalten die Medien eben keine Vorabinformationen mit Sperrfrist.Darum ist die Auswahl der „richtigen“ Person für eine solche „Liveberichterstattung“ umso wichtiger.

    Dieser Vorfall sollte Anlass genug sein zu einer Analyse, wie gut Eigenansprüche und reale Gegebenheiten miteinander in Einklang stehen. Aus meiner Sicht klafft da bei ZON (bei vielen anderen auch ) mittlerweile eine erhebliche Lücke.

  6.   (kein) Wunder

    Sollte nicht passieren, kann aber. Oder: wer frei von Fehlern ist, werfe den ersten Stein….

  7.   Cimaere

    Fehler passieren, klar. Aber dass dieser sich quer durch die Mainstream-Medienlandschaft zog, gibt schon zu denken:
    „…Aber nicht nur „Spiegel Online“ lag mit der Meldung falsch. Auch „Zeit Online“, die „Neue Zürcher Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, der „Stern“ und der „Mitteldeutsche Rundfunk“ haben in dem Ehrgeiz besonders schnell zu sein, das verkehrte Urteil veröffentlicht…“– Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/25562818 ©2017
    Kann man es da jemanden verübeln, wenn ihm da Begriffe, wie Gleichschaltung und Staatspropaganda durch den Kopf gehen?

  8.   Urzweck

    Wegen mir lasst euch mit der Nachricht Zeit, und schreib dafür kleinen Mist. Ich lese lieber einen informativen Artikel einen Tag oder eine Woche später, als einen unpräzisen Artikel sofort. Ich jedenfalls würde den Artikel tatsächlich eine Woche später ebenfalls lesen.
    Eine Eilmeldung ist das Urteil für mich nicht wert, da es nicht eilt. Ich hoffe immer, dass ich Eilmeldungen rechtzeitig im Radio höre, bevor die Flut, oder was auch immer, kommt.

  9.   Friendofneil

    Auch die Foristen sitzen alle im Glashaus oder gibt es tatsächlich jemanden, der fehlerfrei ist? Mir würden diese ganzen Korinthenkacker echt am Arsch vorbeigehen. Aber in Deutschland fühlt sich ja nun jeder berufen seine Meinung kund zu tun. Also liebe Reaktion, zeigt Rückgrat und lasst es einfach durchlaufen.

  10.   Wolfhuber

    Nicht wirklich schlimm. Eile mit Weile.

 

Kommentare sind geschlossen.