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Wie unsere falsche Eilmeldung zum NPD-Urteil zustande kam

 

Dieser Text erscheint in unserem neuen Glashaus-Blog. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den Antrag geurteilt, die NPD in Deutschland zu verbieten. Die Richter haben entschieden, dass die rechtsextremistische Partei nicht verboten wird. Wer ZEIT ONLINE auf Twitter und Facebook folgt oder unsere Eilmeldungen auf sein Smartphone bekommt, bekam um kurz nach 10 Uhr eine falsche Information. „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“ stand darin. Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen und für den wir uns entschuldigen.

Be first, but first be right“ lautet eine der ältesten journalistischen Grundregeln. Sei der erste, der die Informationen verbreitet, aber verbreite die richtige Information. Ein Grundsatz, an den sich alle Kolleginnen und Kollegen von ZEIT ONLINE stets halten. Aber leider unterlaufen auch uns Fehler.

Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren wir, wie alle anderen Redaktionen, seit vielen Wochen vorbereitet. Wir haben immer wieder über das Verfahren berichtet und die Urteilsverkündung in der Liveübertragung verfolgt. Der Vorsitzende Richter, Andreas Voßkuhle, begann die Urteilsverkündung mit der Verlesung der Anträge des Bundesrates. Darin sagte Voßkuhle an einer Stelle unter anderem: „Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen … zu schaffen“. Diese Stelle haben wir irrtümlich für das Urteil gehalten und auf dieser Grundlage hat unser Chef vom Dienst eine Eilmeldung verschickt. Wir haben den Fehler sofort danach korrigiert, eine neue, richtige Eilmeldung verschickt und unseren Tweet gelöscht. Dennoch haben wir damit für viel Irritation gesorgt. Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren.

So ärgerlich solche Fehler auch sind, versuchen wir doch, aus ihnen zu lernen. Eilmeldungen sind in Zeiten mit vielen großen Nachrichtenlagen bedauerlicherweise auch für uns fast schon zu einem Standard geworden. Wir dürfen, wie unruhig die Zeiten auch sein mögen, dabei nicht in Hektik verfallen. „Be first, but first be right“ wird weiterhin der Anspruch sein, an dem wir unsere Arbeit messen.

Unsere ausführliche Berichterstattung zum NPD-Verbotsverfahren können Sie auf unserer Themenseite lesen.

118 Kommentare

  1.   TDU

    Kann jedem passieren. Gut, dsss die bereit stehenden Truppen der Staatsanwaltschaft, gestern beschrieben, nicht darauf gehört haben.

    Soviel Macht hat die Presse also doch noch nicht. ;-)

  2.   Der kleine Dicke von nebenan

    „Das ist ein Fehler, der nicht passieren darf und für den wir uns entschuldigen. “

    Doch, Fehler dürfen passieren. Es kommt darauf an, wie man mit Fehlern umgeht. Ihr Blog ist ein Positivbeispiel dafür, wie man es richtig macht.

    Meine Hochachtung!

  3.   Rieke Havertz

    Lieber @Jan Nielsen,

    wir haben über den Prozess berichtet, Sie können die Nachricht hier nachlesen: http://www.zeit.de/kultur/2017-01/bundesgerichtshof-zdf-zeit-journalisten-die-anstalt-satire

  4.   Der kleine Dicke von nebenan

    „Das ist ein Fehler, der nicht passieren darf und für den wir uns entschuldigen. “

    Doch, Fehler dürfen passieren. Es kommt darauf an, wie man mit dem Fehler umgeht. Ihr Blog ist ein Positivbeispiel dafür, wie man es richtig macht. Das erfordert schon Größe.

    Meine Hochachtung!

  5.   halü.unlußt

    Gründliche und genaue Überprüfung der Informationen sollte immer vor der Schnelligkeit Vorrang haben.Das verlangt schon der Respekt gegenüber dem Leser.

  6.   nehciezegarf

    Fehler können immer passieren in unser hektischen Zeit und ein Auto das zu schnell in die Kurve fährt, fährt Gefahr, schneller aus selbige hinaus zu fliegen. Dennoch ist der Grundsatz „Be first, but first be right“ absolut richtig, zumal die ersten Informationen auch nicht unbedingt die vollständigsten sind.

    Ich hätte mir gewünscht, dass die erste (falsche) Meldung die richtige gewesen wäre, habe die aber verpasst.

    Jedenfalls habe ich bisher nicht gehört, dass die erste (falsche) Meldung einen Schaden verursacht hätte, etwa derart, dass ein NPD-Mitglied vor Schreck einen Herzschlag bekommen hätte, und auf diese Weise dann mit 5000-1 die 5000er Marke unterschritten worden wären …

  7.   Einhon

    Wie beim Spiegel. Mir gefällt besser, wenn man es so ausdrückt: wir bitten für den Fehler um Entschuldigung ( und nicht: wir entschuldigen uns).

  8.   florianmueller

    Ich finde besser um Entschuldigung zu bitten als sich selbst zu entschuldigen. Fehler passieren aber man sollte sich selbst nicht als aller erster verzeihen sondern eine gewisse Anstandsfrist abwarten.

  9.   Rish

    Ist dem Spiegel auch passiert :-)

  10.   h.w.benning

    ich habe diese Verhandlung auch gesehen und ging auch nach Voßkuhles Eingangsworten davon aus,dass die NPD verboten wird..

    Hätte er eingangs gesagt,dass er den Verbotsantrag des Bundesrates vorab vorliest,was nicht geschah,wäre es zu diesem Missverständnis wohl nicht gekommen.

 

Kommentare sind geschlossen.