Dieser Text erscheint in unserem neuen Glashaus-Blog. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den Antrag geurteilt, die NPD in Deutschland zu verbieten. Die Richter haben entschieden, dass die rechtsextremistische Partei nicht verboten wird. Wer ZEIT ONLINE auf Twitter und Facebook folgt oder unsere Eilmeldungen auf sein Smartphone bekommt, bekam um kurz nach 10 Uhr eine falsche Information. „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“ stand darin. Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen und für den wir uns entschuldigen.
„Be first, but first be right“ lautet eine der ältesten journalistischen Grundregeln. Sei der erste, der die Informationen verbreitet, aber verbreite die richtige Information. Ein Grundsatz, an den sich alle Kolleginnen und Kollegen von ZEIT ONLINE stets halten. Aber leider unterlaufen auch uns Fehler.
Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren wir, wie alle anderen Redaktionen, seit vielen Wochen vorbereitet. Wir haben immer wieder über das Verfahren berichtet und die Urteilsverkündung in der Liveübertragung verfolgt. Der Vorsitzende Richter, Andreas Voßkuhle, begann die Urteilsverkündung mit der Verlesung der Anträge des Bundesrates. Darin sagte Voßkuhle an einer Stelle unter anderem: „Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen … zu schaffen“. Diese Stelle haben wir irrtümlich für das Urteil gehalten und auf dieser Grundlage hat unser Chef vom Dienst eine Eilmeldung verschickt. Wir haben den Fehler sofort danach korrigiert, eine neue, richtige Eilmeldung verschickt und unseren Tweet gelöscht. Dennoch haben wir damit für viel Irritation gesorgt. Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren.
So ärgerlich solche Fehler auch sind, versuchen wir doch, aus ihnen zu lernen. Eilmeldungen sind in Zeiten mit vielen großen Nachrichtenlagen bedauerlicherweise auch für uns fast schon zu einem Standard geworden. Wir dürfen, wie unruhig die Zeiten auch sein mögen, dabei nicht in Hektik verfallen. „Be first, but first be right“ wird weiterhin der Anspruch sein, an dem wir unsere Arbeit messen.
Unsere ausführliche Berichterstattung zum NPD-Verbotsverfahren können Sie auf unserer Themenseite lesen.
Die Zeit ist eine Wochenzeitung. Ihr müsst nicht die Ersten sein.
Das passiert wenn Journalisten voneinander abschreiben. SpiegelOnline hat exakt die gleiche Falschmeldung veröffentlicht und sich ebenfalls dafür entschuldigt. Schon komisch dass das gleich zwei Medien passiert…
ARD ,MDR und SON haben den selben Fehler gemacht. Und noch einige mehr. Die Häufung ist schon nachdenkenswerr….
Die Klarstellung find ich super, das zeigt Größe.
Lustig wars trotzdem, da auch dem Spiegel der gleiche Fehler passiert ist.
Habt Ihr euch ein Wettrennen geliefert mit den Eilmeldungen?
„Das ist ein Fehler, der nicht passieren darf und für den wir uns entschuldigen.“
Sowohl die #FakeNews, als auch der obige Satz zeugen von einem erschreckenden Mangel an Respekt vor der eigenen Leserschaft. Erst werden Inhalte ohne Pruefung, d.h. unter Vernachlaessigung der niedrigsten journalistischen Sorgfaltspflichtstandards einfach uebernommen, und wenn das dann mal zum Problem wird, weil ja hier nun eine objektiv feststellbare ‚Wahrheit“ der eigenen „Meldung“ diamtral gegenueber steht, „enschuldigt“ man sich. Diese Selbstentschuldigung an sich ist schon an Arroganz kaum zu ueberbieten. Solange man nicht Gott, Kaiser, oder Koenig ist, kann man um Entschuldigung bitten, sich aber nicht selbst entschuldigen.
Ich kann das Dilemma der Zeitungen ja sogar verstehen. Die sicher geglaubte Werbekundschaft sucht seit dem Boom des Internets andere Kanaele. Da stehen serioese Journalisten auf einmal mit Haltern niedlicher Katzen im Wettstreit um die Geldsaecke der Werber. Wer heute noch nach „alter Schule“ serioesen Journalismus betreibt, kommt beim Kostenkampf einfach nicht mit. Da ist es leichter, die Redaktion mit Millennials zu fuellen, bzw. ein Gros der Schreibarbeit von Praktikant*innen erledigen zu lassen. Bei AP oder DPA abschreiben koennen die naemlich genauso gut, wie die alten, wesentlich teureren Journalisten, und hey, in 50-80% der Faelle sind die Ticker ja durchaus richtig.
Im postfaktischen Zeitalter geht es ja auch nicht mehr um Wahrheit, und so kann man ja monatelang z.B. auf Trumps angeblichem Rassismus herumreiten, auch wenn es den so eigentlich gar nicht gibt, etc. Wer soll das schon ueberpruefen? Nur in so einem Fall wie diesem, wo der Wutbuerger die Wahrheit ueberpruefen kann, muss man sich dann halt „entschuldigen“.
Waer‘ schoen, wenn ZON dies als Anlass nehmen wuerde, die derzeitigen Geschaeftspraktiken zu durchleuchten, und zu alter Qualitaet zurueckzukehren. Allein, mir fehlt der Glaube…
Wer ZEIT ONLINE auf Twitter und Facebook folgt oder unsere Eilmeldungen auf sein Smartphone bekommt, bekam um kurz nach 10 Uhr eine falsche Information. „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“ stand darin.
Und vorhin auf SpOn:
SPIEGEL ONLINE passiert ärgerlicher Fehler
Wir haben heute fälschlicherweise gemeldet, das Bundesverfassungsgericht verbiete die NPD
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-urteil-spiegel-online-passiert-aergerlicher-fehler-bei-eilmeldung-a-1130347.html
Und ihr beide seid nicht allein:
http://meedia.de/2017/01/17/falschmeldungen-in-serie-zu-angeblichem-npd-verbot-qualitaetsmedien-versagen-bei-verfassungsgerichts-verkuendung/
Ich nehme mal an, diese Fake-News in Serie sind purer Zufall, denn unsere „Qualitätsmedien“ schreiben doch nicht etwa voneinander ab.
Auch wenn es sicher (immer noch) kein Nachdenken hervorruft, trotzdem die Frage:
Ihr wundert Euch tatsächlich noch über die Kritik an den „Qualitätsmedien“???
Mich nerven eure EILmeldungen. Aber ich zähl ja nicht.
…. der gleichen „Hektik“ ist Radio Bremen4 verfallen! Kann passieren, vielen Dank für die ausführliche Erläuterung !
Der Vorsitzende hat (mit Hut) gesagt: „2. Die Anträge des Antragstellers werden zurückgewiesen.“ Und trotzdem kommt es zur Falschmeldung?! Das verstehe wer will. Da hat wohl jemand einen Text geschrieben und veröffentlicht, bevor der Tenor überhaupt verkündet war, anders ist das nicht zu erklären. Und das seriöse Presse?
Die Klarstellung finde ich gut und ausreichend, zumal sie ja auch zeitnah kam. Die Bitte um Entschuldigung begrüße ich auch (und die Entschuldigung ist meinerseits auch angenommen). Damit sollte die Sache vom Tisch sein. Ein kleines Wenig an Restverwunderung über die Voreiligkeit bleibt dennoch zurück, denn das Verfassungsgericht ist ja nicht gerade bekannt für kurze, zwei bis dreisätzige Urteilssprüche und -begründungen. Aber gut – und Ende.
Gespannter bin ich darauf, wie lange wohl dieser Fehler von der „Lügenpresse-Fraktion“ strapaziert wird. Oder ob überhaupt.