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Wie unsere falsche Eilmeldung zum NPD-Urteil zustande kam

 

Dieser Text erscheint in unserem neuen Glashaus-Blog. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den Antrag geurteilt, die NPD in Deutschland zu verbieten. Die Richter haben entschieden, dass die rechtsextremistische Partei nicht verboten wird. Wer ZEIT ONLINE auf Twitter und Facebook folgt oder unsere Eilmeldungen auf sein Smartphone bekommt, bekam um kurz nach 10 Uhr eine falsche Information. „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“ stand darin. Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen und für den wir uns entschuldigen.

Be first, but first be right“ lautet eine der ältesten journalistischen Grundregeln. Sei der erste, der die Informationen verbreitet, aber verbreite die richtige Information. Ein Grundsatz, an den sich alle Kolleginnen und Kollegen von ZEIT ONLINE stets halten. Aber leider unterlaufen auch uns Fehler.

Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren wir, wie alle anderen Redaktionen, seit vielen Wochen vorbereitet. Wir haben immer wieder über das Verfahren berichtet und die Urteilsverkündung in der Liveübertragung verfolgt. Der Vorsitzende Richter, Andreas Voßkuhle, begann die Urteilsverkündung mit der Verlesung der Anträge des Bundesrates. Darin sagte Voßkuhle an einer Stelle unter anderem: „Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen … zu schaffen“. Diese Stelle haben wir irrtümlich für das Urteil gehalten und auf dieser Grundlage hat unser Chef vom Dienst eine Eilmeldung verschickt. Wir haben den Fehler sofort danach korrigiert, eine neue, richtige Eilmeldung verschickt und unseren Tweet gelöscht. Dennoch haben wir damit für viel Irritation gesorgt. Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren.

So ärgerlich solche Fehler auch sind, versuchen wir doch, aus ihnen zu lernen. Eilmeldungen sind in Zeiten mit vielen großen Nachrichtenlagen bedauerlicherweise auch für uns fast schon zu einem Standard geworden. Wir dürfen, wie unruhig die Zeiten auch sein mögen, dabei nicht in Hektik verfallen. „Be first, but first be right“ wird weiterhin der Anspruch sein, an dem wir unsere Arbeit messen.

Unsere ausführliche Berichterstattung zum NPD-Verbotsverfahren können Sie auf unserer Themenseite lesen.

118 Kommentare

  1.   Island Monkey

    To err is human.

    Jeder macht Fehler. Ich habe auch Fehler gemacht. Deswegen werden alle meine Kommentare erst Moderiert.

  2.   Pommer79

    Danke für die ehrliche Selbstkritik.

  3.   SchmidchenSchleicher

    Ich sehe an dieser „Falschmeldung“, die ja keine war sondern eher unter „Irrtum“ verbucht werden kann, kein Problem.

    Sich darüber jetzt aufzuregen, wie es hier im Kommentarbereich einige tun, kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

    ich hätte mich halt gefreut, wenn euer Irrtum keiner gewesen wäre…

  4.   Jan Nielsen

    Finde ich gut, dass ihr bei Zeit-Online zu euren Fehlern steht.

    Na ja… zumindest meistens, denn über euren Chef und „Die Anstalt“ habe ich bisher noch nichts gelesen.
    http://www.nachdenkseiten.de/?p=36608

  5.   SixfeetUnder

    „Be first, but first be right“ lautet eine der ältesten journalistischen Grundregeln.“

    Evtl. sollte man diese alte Grundregel überdenken. Man muss nicht immer der Erste sein , lieber mit Sorgfalt und Behutsamkeit berichten . Oder stehen die Journalisten sowie ihr Medium in direkter Konkurrenz? Geht es nur um die Auflage , bzw. Klicks?

  6.   Mike M.

    Das kann man skandalisieren, so wie andere sich an Kommafehlern der Mitkommentatoren ergötzen. Letztendlich ist die Sache aber nicht der Rede wert, der Fehler wurde gleich korrigiert und vernünftig erklärt. Da halte ich Häme für wirklich unangebracht.

  7.   inuu

    Der Vorsitzende Richter, Andreas Voßkuhle, begann die Urteilsverkündung mit der Verlesung der Anträge durch den Bundesrat. Darin sagte Voßkuhle an einer ‚Stelle unter anderem: „Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen … zu schaffen“. Diese Stelle haben wir irrtümlich für das Urteil gehalten und auf dieser Grundlage hat unser Chef vom Dienst eine Eilmeldung verschickt. Wir haben den Fehler sofort danach korrigiert, eine neue, richtige Eilmeldung verschickt und unseren Tweet gelöscht. Dennoch haben wir damit für viel Irritation gesorgt. Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren.‘

    —————–

    Ja das war absolut professionell, liebe Zeit. Toll! :-)

  8.   Mannelig

    Sie machen gute Arbeit, so ein Fauxpas kann passieren. Darauf hinzuweisen ist ausreichend.

  9.   Pestalozza

    „Ein Grundsatz, an den sich alle Kolleginnen und Kollegen von ZEIT ONLINE stets halten.“
    Naja, stets ja wohl ganz offensichtlich nicht. Vielleicht noch, „versuchen zu halten“.
    Wurde denn in der Redaktion das erste Mal im Leben ein Urteil des BVerfG verfolgt?

  10.   M.P.H

    Der Konkurrenz ist das genaus passiert: mein Kommentar: unentschuldbar!
    Als eines der führenden Informationsmedien unterwerfen Sie sich, selbstauferlegt, dem Diktat der Sensationspresse: Schnelligkeit vor Wahrhaftigkeit, Quote vor Qualität, und riskieren damit die Glaubwürdigkeit ihres Mediums und erfüllen Ihren Auftrag nicht.
    Vielleicht wäre dies der Moment, innezu halten und statt zu versuchen, einen „Fehler“ zu entschuldigen, die Ursachen dieses Fehlers, die im System zu liegen scheien zu erkennen. Not necessarily be first, but mandatory be right!

 

Kommentare sind geschlossen.