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Wie unsere falsche Eilmeldung zum NPD-Urteil zustande kam

 

Dieser Text erscheint in unserem neuen Glashaus-Blog. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den Antrag geurteilt, die NPD in Deutschland zu verbieten. Die Richter haben entschieden, dass die rechtsextremistische Partei nicht verboten wird. Wer ZEIT ONLINE auf Twitter und Facebook folgt oder unsere Eilmeldungen auf sein Smartphone bekommt, bekam um kurz nach 10 Uhr eine falsche Information. „Bundesverfassungsgericht verbietet NPD“ stand darin. Das ist ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen und für den wir uns entschuldigen.

Be first, but first be right“ lautet eine der ältesten journalistischen Grundregeln. Sei der erste, der die Informationen verbreitet, aber verbreite die richtige Information. Ein Grundsatz, an den sich alle Kolleginnen und Kollegen von ZEIT ONLINE stets halten. Aber leider unterlaufen auch uns Fehler.

Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts waren wir, wie alle anderen Redaktionen, seit vielen Wochen vorbereitet. Wir haben immer wieder über das Verfahren berichtet und die Urteilsverkündung in der Liveübertragung verfolgt. Der Vorsitzende Richter, Andreas Voßkuhle, begann die Urteilsverkündung mit der Verlesung der Anträge des Bundesrates. Darin sagte Voßkuhle an einer Stelle unter anderem: „Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen … zu schaffen“. Diese Stelle haben wir irrtümlich für das Urteil gehalten und auf dieser Grundlage hat unser Chef vom Dienst eine Eilmeldung verschickt. Wir haben den Fehler sofort danach korrigiert, eine neue, richtige Eilmeldung verschickt und unseren Tweet gelöscht. Dennoch haben wir damit für viel Irritation gesorgt. Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren.

So ärgerlich solche Fehler auch sind, versuchen wir doch, aus ihnen zu lernen. Eilmeldungen sind in Zeiten mit vielen großen Nachrichtenlagen bedauerlicherweise auch für uns fast schon zu einem Standard geworden. Wir dürfen, wie unruhig die Zeiten auch sein mögen, dabei nicht in Hektik verfallen. „Be first, but first be right“ wird weiterhin der Anspruch sein, an dem wir unsere Arbeit messen.

Unsere ausführliche Berichterstattung zum NPD-Verbotsverfahren können Sie auf unserer Themenseite lesen.

118 Kommentare

  1.   Schwarz Rot Senf

    Ich verzeihe euch!

  2.   Knolli123

    Hahaha, ein bisschen Häme gönne ich euch Medien Profis von Spiegel online und Zeit online.
    Ihr behauptet doch immer, echte und studierte Journalisten wären besser als die Twitterer und facebooker…
    Soviel dazu, und denkt dann lieber zweimal nach, bevor ihr gegen die Fake news der pösen rechtspopulisten wieder zu Felde zieht.
    P.s.: ich habe, wohl genau wie ihr, die live schalte auf Phoenix TV gesehen. Und auch bei Phoenix kam die Falschmeldung im Ticker.
    Und ja, auch ich habe die Verlesung der Anklage fälschlicherweise als urteil interpretiert und war überrascht, weil sogar Lammert mit einer Niederlage rechnete.
    Aber ich darf das ja falsch verstehen, bin ja kein Profi wie ihr es seid.
    Oder ist es bei euch so, wie beim Kaiser ohne Kleider!? Stichwort brexit, Trump, terror, Migration und Flüchtlinge? Habt ihr genauso wenig Ahnung wie das gemeine volk, und glaubt durch eure Tätigkeit immer richtig zu liegen?
    3 „qualitätsmedien“ sind nicht in der Lage einen Gerichtsurteil zu folgen – armseliger Berufsstand, einfach traurig!

  3.   Matt Merkel

    Wer sich von den „Umständen“ treiben lässt, der ist ein Getriebener. In welche Richtung er getrieben wurde, wird die Zukunft zeigen. Ob es eine gute Zukunft für die journalistische Zunft ist, ebenfalls.

    PS: Entschuldigung angenommen!

  4.   pragmatismforpolitics

    „Darin sagte Voßkuhle an einer Stelle unter anderem: „Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen … zu schaffen“. Diese Stelle haben wir irrtümlich für das Urteil gehalten und auf dieser Grundlage hat unser Chef vom Dienst eine Eilmeldung verschickt. “

    Es ist gut, ZON, dass ihr euren Irrtum erklärt.

    So wie heute, entstehen aber immer wieder solche Falschmeldungen oder auch falsche Titel: Immer aus dem Zusammenhang gerissen und eilfertig verbreitet.
    Nicht nur bei euch, aber auch bei euch und bei ganz vielen anderen.
    Und weil das so häufig in den letzten Jahren vorkommt, ist das Vertrauen in die Medien gesunken.

  5.   Madjid Honigwasser

    Dieser Fehler ist ja scheinbar nicht nur Ihnen passiert, sondern auch den Kollegen vom Spiegel. Ich frage mich in dem Zusammenhang, ob diejenigen, die vom Prozess berichten, Erfahrung mit Gerichtsverhandlungen und deren Ablauf haben müssen. Vielleicht denkt man da mal über die Personalpolitik und die Betreuung wichtiger Themen durch im jeweiligen Bereich geschulte Journalisten nach.

    Schlimm fand ich den Fehler jetzt nicht, eher erheiternd, war der Wunsch nach einer Verbotsnachricht scheinbar so groß, dass jegliche kritische Kontrolle beiseitegeschoben wurde, als die vermeindliche Wunscherfüllung scheinbar eintrat. ;)

    In der Sache finde ich das Urteil übrigens genial, sendet es doch zwei Botschaften aus: 1. Die NPD ist nicht gefährlich und 2. Wählen dieser ungefährlichen Truppe bringt nichts, da sobald sich an der Gefährlichkeit grundlegend was ändert, dann alle Voraussetzungen fürs Verbot gegeben sind und man sich wieder sieht…

    Das BVerfG hat mit diesem Urteil die wehrhafte Demokratie ganz entscheidend gestärkt. :)

  6.   LILLILEI

    Bei der NPD war es „be first“, Silvester 2015/16 war es „but first be right“, so verteilt es sich doch gleichmäßig, wenn man mal zuerst und ein anderes Mal zuletzt berichtet.

  7.   diabolos

    Hmm, sowohl SPON als auch ZON brillieren mit der gleichen Falschmeldung und begründen die Falschmeldung auch noch gleich.
    Sorry, aber da liegt es doch wahrlich näher, dass schlicht einer vom anderen abgetippt hat…

  8.   Peter Wimsey

    Ich begrüße den offenen Umgang mit dieser Panne genauso wie ich den Glashaus-Blog als Ganzes begrüße. Jeder, der ehrlich ist, weiß aus Erfahrung: Es gibt Sachen, die dürften eigentlich nicht passieren, aber sie können passieren. Solange der Fehler sofort eingeräumt und korrigiert wird (und die Ausnahme bleibt), geht es hoffentlich vielen Lesern so wie mir: Damit kann ich leben.

  9.   Menschenfreundlich

    Erstaunlich, dass dem Spiegel genau derselbe Fehler unterlaufen ist. Na, da wird doch nicht einer abgeschrieben haben?

  10.   ulra

    Hmm, den Kollegen von Spiegel Online ist nach dortigen Angaben anscheinend genau der gleiche Fehler passiert… Zufälle gibt’s…. :-)

 

Kommentare sind geschlossen.