Dieser Text erscheint in unserem Glashaus-Blog. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.
Jede Woche veröffentlicht unsere Onlineredaktion einige Hundert Beiträge, hinzu kommen die Texte aus der gedruckten ZEIT und den anderen Redaktionen des Zeitverlags, die ebenfalls online gehen. Wir publizieren zudem Inhalte, die weder von uns selbst noch von jenen freien Autorinnen und Autoren stammen, die wir beauftragen – Texte aus anderen Medien etwa, Buchauszüge, Gastbeiträge von Wissenschaftlern oder Politikern, dazu das Material von Nachrichtenagenturen.
In den vergangenen Wochen haben wir einige ethische und organisatorische Fragen diskutiert, die uns in diesem Zusammenhang immer wieder beschäftigen. Schließlich haben wir folgende Regeln zusammengetragen, die bei ZEIT ONLINE in Zukunft für den Umgang mit fremden Inhalten gelten sollen. Da die Debatte noch andauert, können sie sich ändern. Darauf werden wir dann in diesem Blogbeitrag hinweisen.
1. Kennzeichnung des Autors
Alle Autorinnen und Autoren müssen klar identifizierbar sein. Beiträge, die von einem oder mehreren Autoren stammen, sind stets namentlich gekennzeichnet. Mit jedem Namen ist automatisch ein Autorenprofil verlinkt. Dieses Profil muss minimale Informationen enthalten – nicht nur über unsere eigenen Redaktionsmitglieder, sondern über alle, die bei uns publizieren.
Unsere Autorendatenbank ist nach mehr als 70 Jahren ZEIT-Historie sehr umfassend. Wir bemühen uns deshalb zunächst, diese Regel für alle zukünftig auf unserer Homepage erscheinenden Beiträge einzuhalten.
Redakteurinnen und Redakteure von ZEIT und ZEIT ONLINE sind zumindest mit ihrer Funktion („Redakteurin im Ressort Wirtschaft“, „Ressortleiterin Wissen“) zu finden, freie Autoren zumindest mit der Angabe „freier Autor“.
Viele machen freiwillig weitere Angaben zu ihrem Arbeitsgebiet, zu ihrem Lebenslauf und ihren Interessen, einige legen auch ihre Zugehörigkeit zu Organisationen offen („Mitglied im ADAC“, „Mitglied im Verein für volkstümliches Schwimmen“).
Wenn ein Autor zu den in seinem jeweiligen Beitrag beschriebenen Personen oder Institutionen persönliche Beziehungen unterhält, legen wir dies grundsätzlich im Beitrag selbst offen. Dies betrifft Mitgliedschaften bei Parteien und Verbänden, gegebenenfalls auch bei Kirchen, ebenso wie in Jurys oder ähnlichen Gremien. Die Offenlegung kann dann im Fließtext eines Artikels, in einer Autorenbox oder auch unter dem Text vorgenommen werden.
Ausnahmsweise geben wir Autoren ein Pseudonym, wenn ihr Leben stark beeinträchtigt oder gar gefährdet wäre, falls ihnen ihr Beitrag zugeordnet werden könnte.
Allein die Meldungen zum aktuellen Tagesgeschehen veröffentlichen wir sehr oft ohne Autorennamen, weil sie zu großen Teilen auf dem Material von Nachrichtenagenturen fußen. Die in einem Beitrag verwendeten Agenturen und das Kürzel des Nachrichtenschreibers sind in solchen Meldungen stets angegeben, zum Beispiel: „Quelle: dpa, Reuters, mh“. Die Kürzel von Redakteurinnen und Redakteuren sind im Impressum vermerkt.
2. Kennzeichnung einer Zweitveröffentlichung
Sollte ein Beitrag in einem anderen Medium bereits erschienen sein und bei ZEIT ONLINE erneut in derselben oder sehr ähnlicher Form publiziert werden, machen wir das kenntlich – mindestens mit einer kursiven Anmerkung vor oder unter dem Text. Alternativ kann ein eingeschobener Textblock im Beitrag auf die Originalquelle hinweisen.
Dies gilt auch für Veröffentlichungen, die unter dem Dach eines Rechercheverbunds gemeinsam mit den Redaktionen anderer Medien entstanden sind.
3. Gastbeiträge
Mit dem Zusatz “Gastbeitrag” weisen wir darauf hin, dass die Autorin oder der Autor nicht Mitglied der Redaktion und auch kein journalistischer Mitarbeiter von ZEIT ONLINE ist. In einem kursiven Vortext geben wir dann zusätzliche Informationen zu Autorin oder Autor.
Wenn ein neues SPD-Mitglied beschreibt, warum er oder sie in die Partei eingetreten ist, wenn eine Ministerin einen Essay über Heimat bei uns veröffentlicht oder ein Biologe ein wissenschaftliches Paper über die Schadstoffbelastung von Erdbeeren schreibt, zeichnen wir dies als Gastbeitrag aus.
Oft haben die Autorinnen und Autoren von Gastbeiträgen ein starkes Eigeninteresse, oft sind ihre Beiträge in einem nichtjournalistischen Stil verfasst, den wir bei unseren eigenen Stücken nicht akzeptieren würden. Wir publizieren sie, weil wir auf ZEIT ONLINE viele Stimmen zu Wort kommen lassen wollen.
4. Honorarfreie Veröffentlichungen
Journalistische Beiträge auf ZEIT ONLINE honorieren wir entweder indirekt durch die Gehälter unserer Redakteurinnen und Redakteure oder direkt durch ein Honorar für unsere freien Mitarbeiter.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Vereinbarungen, die für unsere Leser nicht klar erkennbar sind. Sie seien hier deshalb aufgelistet.
Gastbeiträge
Gastbeiträge werden üblicherweise nicht honoriert.
Buchauszüge
Regelmäßig veröffentlichen wir Buchauszüge, wenn uns deren Inhalt interessant erscheint. Die Verlage stellen uns diese Texte in aller Regel honorarfrei zur Verfügung und bitten uns, das Buch als Quelle zu nennen und gelegentlich, das Cover des Buches abzubilden. Wir veröffentlichen auch regelmäßig Fotos aus Bildbänden, die wir nicht honorieren. Hier verweisen wir aber auf die Quelle.
Uns ist bewusst, dass sich die Verlage dadurch Aufmerksamkeit für ihr Produkt erhoffen. Ob eine Veröffentlichung auf unserer Seite sinnvoll ist, diskutieren wir in jedem Einzelfall.
Wir veröffentlichen auch Buchauszüge von Autoren, die ZEIT ONLINE oder der ZEIT verbunden sind, sei es als Redakteure oder als regelmäßige Autorinnen. Wir rezensieren diese Werke aber nicht. Bei den seltenen Ausnahmen von dieser Regel – etwa bei Wissenschaftlern, die regelmäßige ZEIT-ONLINE-Autoren sind und ein neues Werk veröffentlichen, das wir wichtig finden – weisen wir prominent auf diesen Konflikt hin.
Syndication
Immer wieder veröffentlichen wir Beiträge aus anderen Medien und honorieren diese oft nicht, sondern verweisen im Gegenzug auf die Quelle, in vielen Fällen mit der Abbildung eines Covers und einem Link. Auch in diesem Fall ist uns bewusst, dass den Beiträgen und ihrer Quelle eine höhere Aufmerksamkeit zuteilwird, als wenn sie nicht von ZEIT ONLINE publiziert würden. Ob eine Veröffentlichung auf unserer Seite sinnvoll ist, diskutieren wir in jedem Einzelfall.
Kooperationen
Mit manchen Medienhäusern haben wir weiter reichende Vereinbarungen abgeschlossen. So verweisen wir direkt auf unserer Homepage auf Beiträge des Wissenschaftsangebots Spektrum.de und des Wirtschaftsmagazins brandeins, außerdem auf Beiträge von ze.tt, dem jungen Angebot des ZEIT-Verlags. Mit dem Reisemagazin Merian und einigen anderen Medien haben wir ebenfalls eine engere Kooperation. Jede dieser Vereinbarungen haben wir in einem eigenen Blogbeitrag transparent gemacht und werden dies auch mit möglichen weiteren so halten.
5. Kennzeichnung von Werbung und Verlagsangeboten
Werbung auf ZEIT ONLINE ist stets mit dem Zusatz „Anzeige“ gekennzeichnet; insbesondere Werbung, die journalistische Formen nachahmt.
Die Angebote unseres eigenen Verlags tragen den Hinweis „Verlagsangebot“.
Haben Sie Anmerkungen zu unseren Regeln? Wir freuen uns über Ihren Kommentar gleich hier im Blog oder über eine E-Mail an glashaus@zeit.de.
In den kommenden Wochen folgt ein weiterer Glashaus-Beitrag zur Auszeichnung unserer Inhalte nach Stilformen wie „Kommentar“, „Reportage“ oder „Bericht“. Derzeit diskutieren wir diese Auszeichnungen noch.
„Verein für volkstümliches Schwimmen“ – Wunderbar!!!
Hallo Zeit Redaktion,
was ich oft vermisse ist eine klare Angabe ob die Quelle eines Artikels zu einem Unternehmen gehört das genauso wie die Zeit im Besitz der Holtzbrink-Gruppe ist. Es gehört doch zur normalen Transparenz und wir z.B. in den USA in der Regel erwähnt wenn es Interessenverquickungen bzw potentielle Interessenkonflikte des Autor(Betroffener? Aktivist? Mitlgliedschaft in Organisation) gibt.
was ich oft vermisse ist eine klare Angabe ob die Quelle eines Artikels zu einem Unternehmen gehört das genauso wie die Zeit im Besitz der Holtzbrink-Gruppe ist
Wie meinen Sie das? Haben Sie dafür ein Beispiel dafür?